Pflichtteilsverzicht bei Übergabe: §785 Abs 3 !!!! SUPERGAU
Verfasst: 28.10.2011, 17:54
Mein Fall gibt "grünes Licht" für jeden der seine Geschwister um ihrem Pflichtteil bringen will. Ist doch ein toller Paragraph dieser §785 Abs 3:
Und so wird es gemacht: Hier die reale Anleitung: Sachverhalt:
Wir sind 5 Geschwister: ich, meine drei Schwestern und unser Bruder.
Unser Vater schenkte zu Lebzeiten unserem Bruder sein gesamtes Liegenschaftsvermögen, nämlich eine Landwirtschaft. Der beschenkte Bruder unterzeichnete gleichzeitig bei der Schenkung einen Pflichtteilsverzicht. Lt. §785 Abs. 3 sind Schenkungen an Nicht-Pflichtteilsberechtigte ( unser Bruder wurde eben durch die Abgabe des Pflichtteilsverzichtes ein Nicht(mehr)-Pflichtteilsberechtigter ), wenn der Schenkende erst nach Ablauf von 2 Jahren nach der Schenkung verstirbt, nicht mehr anrechenbar. Unser Vater verstarb nach Ablauf von 2 Jahren nach der Schenkung an unseren Bruder. Es wird so gehandhabt, als hätte unser Vater die Landwirtschaft einem Fremden geschenkt. Dies ist die eine Sache. Es kommt noch hinzu, dass unser Vater gleichzeitig auch noch, und dies schon vor der Übergabe, unseren Bruder als Universalerben eingesetzt hatte. Abgesehen davon, dass im Nachlass ja ohnehin nichts mehr war, zumal Vater sein größtes Vermögen ja schon an den Bruder geschenkt hatte, hätte unser Bruder, wäre noch Vermögen vorhanden gewesen, auch noch dieses bekommen.
Wir Geschwister gehen völlig leer aus. Der Prozess dauerte 6 Jahre und ging bis in die oberste Instanz. Und so kann sich Brüderchen ins Fäustchen lachen und etwa € 1 Mio sein eigen nennen. Denn die Landwirtschaft hat er zerstückelt und die Grundstücke verkauft. Ehrliche Arbeit ist da nicht mehr nötig um sein Leben in vollen Zügen geniessen zu können.
Da spricht man immer vom " Ausgleichsgedanken" zum Schutze der anderen Pflichtteilsberechtigten. §785 Abs 3 ist ein super "Hintertürl". Man muss es nur wissen, wie man es machen muss.
Ich bin entsetzt über die österreichische Rechtssprechung und mein Vetrauen in die Gerichte und deren Sinnhaftigkeit ist völlig zerstört. Ich hoffe, dass viele diesen Eintrag lesen , aufmerksam und vorsichtig sind, wenn jemand in der Familie von einem oder beiden Elternteilen größere Werte übergeben bekommt und auch noch einen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet.
Pflichtteilsverzichte der beschenkten Geschwister können bei dieser Gesetzeslage sich äußert unfair auswirken.
Und so wird es gemacht: Hier die reale Anleitung: Sachverhalt:
Wir sind 5 Geschwister: ich, meine drei Schwestern und unser Bruder.
Unser Vater schenkte zu Lebzeiten unserem Bruder sein gesamtes Liegenschaftsvermögen, nämlich eine Landwirtschaft. Der beschenkte Bruder unterzeichnete gleichzeitig bei der Schenkung einen Pflichtteilsverzicht. Lt. §785 Abs. 3 sind Schenkungen an Nicht-Pflichtteilsberechtigte ( unser Bruder wurde eben durch die Abgabe des Pflichtteilsverzichtes ein Nicht(mehr)-Pflichtteilsberechtigter ), wenn der Schenkende erst nach Ablauf von 2 Jahren nach der Schenkung verstirbt, nicht mehr anrechenbar. Unser Vater verstarb nach Ablauf von 2 Jahren nach der Schenkung an unseren Bruder. Es wird so gehandhabt, als hätte unser Vater die Landwirtschaft einem Fremden geschenkt. Dies ist die eine Sache. Es kommt noch hinzu, dass unser Vater gleichzeitig auch noch, und dies schon vor der Übergabe, unseren Bruder als Universalerben eingesetzt hatte. Abgesehen davon, dass im Nachlass ja ohnehin nichts mehr war, zumal Vater sein größtes Vermögen ja schon an den Bruder geschenkt hatte, hätte unser Bruder, wäre noch Vermögen vorhanden gewesen, auch noch dieses bekommen.
Wir Geschwister gehen völlig leer aus. Der Prozess dauerte 6 Jahre und ging bis in die oberste Instanz. Und so kann sich Brüderchen ins Fäustchen lachen und etwa € 1 Mio sein eigen nennen. Denn die Landwirtschaft hat er zerstückelt und die Grundstücke verkauft. Ehrliche Arbeit ist da nicht mehr nötig um sein Leben in vollen Zügen geniessen zu können.
Da spricht man immer vom " Ausgleichsgedanken" zum Schutze der anderen Pflichtteilsberechtigten. §785 Abs 3 ist ein super "Hintertürl". Man muss es nur wissen, wie man es machen muss.
Ich bin entsetzt über die österreichische Rechtssprechung und mein Vetrauen in die Gerichte und deren Sinnhaftigkeit ist völlig zerstört. Ich hoffe, dass viele diesen Eintrag lesen , aufmerksam und vorsichtig sind, wenn jemand in der Familie von einem oder beiden Elternteilen größere Werte übergeben bekommt und auch noch einen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet.
Pflichtteilsverzichte der beschenkten Geschwister können bei dieser Gesetzeslage sich äußert unfair auswirken.