Familienversicherung
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- Beiträge: 414
- Registriert: 02.02.2011, 16:48
liebe inas,
ich bin kein Experte, aber soviel sagt mein Hausverstand: er ist krankenversichert , wozu dann eine Mitversicherung?
Zur Mitversicherung - zusammenleben kann doch keine gesetzliche Grundlage für eine Mitversicherung sein. ich bin auch verheiratet, aber mir würde niemals einfallen, dass ich ein paar Ausländerinnen eine mitversicherung anbieten könnte, bloß, weil ich eine zeitlang "zusammenlebe" - etwas spitz formuliert.
ich bin kein Experte, aber soviel sagt mein Hausverstand: er ist krankenversichert , wozu dann eine Mitversicherung?
Zur Mitversicherung - zusammenleben kann doch keine gesetzliche Grundlage für eine Mitversicherung sein. ich bin auch verheiratet, aber mir würde niemals einfallen, dass ich ein paar Ausländerinnen eine mitversicherung anbieten könnte, bloß, weil ich eine zeitlang "zusammenlebe" - etwas spitz formuliert.
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- Beiträge: 414
- Registriert: 02.02.2011, 16:48
Liebe Inas,
Beleidigung lag mir ferne. Ausländer ist für mich nichts negatives, das Wort ist nur gefallen, da Dein Mitbewohner im AUSLAND versichert ist.
Zum Übrigen: ich schrieb, ich bin kein Experte, daher war mein Text eher als Frage zu verstehen, wozu er denn eine Mitversicherung braucht. Ich kenne Deutsche, die in Deutschland versichert sind und bei uns ohne Probleme mit der e-Card kostenlos zum Arzt gehen können.
nix für ungut Schanzenpeter
Beleidigung lag mir ferne. Ausländer ist für mich nichts negatives, das Wort ist nur gefallen, da Dein Mitbewohner im AUSLAND versichert ist.
Zum Übrigen: ich schrieb, ich bin kein Experte, daher war mein Text eher als Frage zu verstehen, wozu er denn eine Mitversicherung braucht. Ich kenne Deutsche, die in Deutschland versichert sind und bei uns ohne Probleme mit der e-Card kostenlos zum Arzt gehen können.
nix für ungut Schanzenpeter
Von dem ausländischen "Mitbewohner" ist mein Mann geworden.
Er ist selber privat versichert, da:
Eine Person gilt nicht als Angehöriger, wenn sie im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausübt, die ,würde sie im Inland ausgeübt werden, nach den Bestimmungen dieses oder eines anderen Bundesgesetzt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung begründet, oder eine Pension auf Grund dieser Erbstätigkeit bezieht
Und das genau ist sein Fall.
Er ist selber privat versichert, da:
Eine Person gilt nicht als Angehöriger, wenn sie im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausübt, die ,würde sie im Inland ausgeübt werden, nach den Bestimmungen dieses oder eines anderen Bundesgesetzt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung begründet, oder eine Pension auf Grund dieser Erbstätigkeit bezieht
Und das genau ist sein Fall.
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