die Wiederholung einer Absicht sich vor Pflichten...
Verfasst: 25.10.2011, 20:43
In diesem Fall trat einer, mit einem besonderem Vertrauensverhältnis (Bruder & Onkel) versehener, hintereinander, an zwei Personen und täuschte diese so, dass sie beide -die selbe Art von Geschäft- eingingen/eröffneten mit seiner dafür notwendigen "gewinnbringenden Hilfe". Dies jedoch endete für beide in einer Insolvenz. Verwickelte darüber hinaus, beide in illegale Machenschaften (systematische Schwarzarbeit) und entriss, durch gezielte Gesprächsführung und Androhung von Konsequenzen, beiden die Möglichkeit der ordentlichen Ausübung ihrer Rechten und ihrer Pflichten. Ist dieser Sachverhalt aus dem Jahre 1998/99 noch klagbar und entsteht daraus ein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegenüber drittenjavascript:emoticon(':?:')