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die Wiederholung einer Absicht sich vor Pflichten...

Verfasst: 25.10.2011, 20:43
von aethera
In diesem Fall trat einer, mit einem besonderem Vertrauensverhältnis (Bruder & Onkel) versehener, hintereinander, an zwei Personen und täuschte diese so, dass sie beide -die selbe Art von Geschäft- eingingen/eröffneten mit seiner dafür notwendigen "gewinnbringenden Hilfe". Dies jedoch endete für beide in einer Insolvenz. Verwickelte darüber hinaus, beide in illegale Machenschaften (systematische Schwarzarbeit) und entriss, durch gezielte Gesprächsführung und Androhung von Konsequenzen, beiden die Möglichkeit der ordentlichen Ausübung ihrer Rechten und ihrer Pflichten. Ist dieser Sachverhalt aus dem Jahre 1998/99 noch klagbar und entsteht daraus ein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegenüber drittenjavascript:emoticon(':?:')

Verfasst: 28.10.2011, 22:24
von Hank
Die Bandbreite der infrage kommenden Strafdelikte ist ob Ihrer doch recht dürftigen Sachverhaltsbeschreibung ziemlich groß - Betrug, Untreue, Kreditschädigung, betrügerische Krida, gefährliche Drohung, Nötigung usw. - allerdings ist für alle Verjährung anzunehmen, weil es alles Delikte sind, die durchwegs mit wesentlich weniger als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.

Durchsetzbare Bereicherungsansprüche sind aber durchaus denkbar, weil diese erst nach 30 Jahren verjähren. Schadenersatzforderungen verjähren in der Regel schon nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens, wenn man den Schädiger kennt. Weil aber ein Strafdelikt zugrunde liegt könnten es aber durchaus 30 Jahre sein.

Hank 8) 8) 8) 8)