StGb §206 Abs.1 - Frage nach Anklage
Verfasst: 25.10.2011, 20:34
Hallo,
ich habe mich schon etwas informiert, bin mir aber nicht sicher, ob dies das richtige Forum dafür ist. Ein besseres habe ich bislang noch nicht gefunden. Hintergrund meiner Frage ist folgende: Mitte/Ende der 1990er hat ein Missbrauch nach §206 Abs.1 statt gefunden, und ich glaube der Täter war damals schon volljährig.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn das heute zur Anzeige gebracht wird, würde nach heute geltender Fassung angeklagt oder nach damals geltender Fassung? In diesem Zusammenhang vielleicht auch relevant: Falls der Täter damals doch noch nicht ganz volljährig war (Altersunterschied trotzdem mindestens 10 Jahre...), hat sich das Jugendstrafrecht seit damals in hier relevanter Hinsicht auch geändert?
Meine zweite Frage wäre, wie ich die damals gültige Fassung finde im ris, das habe ich nämlich nicht geschafft. Ich habe nur diese hier gefunden, die Fassung 1998-2001 im ris, aber nicht die davor gültige.
Und wo finde ich die Kommentare zu den Gesetzen? Es bestehen nämlich Erinnerungslücken und es wäre auch relevant, wie "eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung" damals zu verstehen war, so es schon in dieser Formuleirung auftaucht.
Vielen lieben Dank für jegliche Hilfe im voraus, denn es macht mich ganz schön fertig ...
ich habe mich schon etwas informiert, bin mir aber nicht sicher, ob dies das richtige Forum dafür ist. Ein besseres habe ich bislang noch nicht gefunden. Hintergrund meiner Frage ist folgende: Mitte/Ende der 1990er hat ein Missbrauch nach §206 Abs.1 statt gefunden, und ich glaube der Täter war damals schon volljährig.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn das heute zur Anzeige gebracht wird, würde nach heute geltender Fassung angeklagt oder nach damals geltender Fassung? In diesem Zusammenhang vielleicht auch relevant: Falls der Täter damals doch noch nicht ganz volljährig war (Altersunterschied trotzdem mindestens 10 Jahre...), hat sich das Jugendstrafrecht seit damals in hier relevanter Hinsicht auch geändert?
Meine zweite Frage wäre, wie ich die damals gültige Fassung finde im ris, das habe ich nämlich nicht geschafft. Ich habe nur diese hier gefunden, die Fassung 1998-2001 im ris, aber nicht die davor gültige.
Und wo finde ich die Kommentare zu den Gesetzen? Es bestehen nämlich Erinnerungslücken und es wäre auch relevant, wie "eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung" damals zu verstehen war, so es schon in dieser Formuleirung auftaucht.
Vielen lieben Dank für jegliche Hilfe im voraus, denn es macht mich ganz schön fertig ...