Verjährung, Unterbrechung vom Fristenlauf!
Verfasst: 21.10.2011, 15:14
Hätte ein paar Meinungen von Experten zum Thema Verjährung im Straf und Zivilrecht.
Meiner Meinung nach sind die Verjährungsfristen zu kurz.
Es gibt nur dürftige Erklärungen unter welchen Voraussetzungen der Fristenlauf einer drohenden Verjährung unterbrochen bzw. gehemmt wird.
Interessant dazu sind auch die diskriminierenden Gesetze welche psychisch kranke im Rechtwesen stigmatisieren.
Psychisch kranken wird damit das Recht auf Gerechtigkeit vorenthalten. Vorallem im Hinblich auf Verjährung.
Es gibt zahlreiche psychisch kranke Opfer die krankheitsbedingt (...z.b sozialer Rückzug ) jahrelang nichts unternehmen können und dann vom Gesetzgeber einzig auf die allgemeingültigen Verjährungsfristen hingewiesen werden.
Klarzulegen ist dass vielen kein Sachwalter zur Seite steht und viele diesen Weg der behördlichen Beurteilung ihrer Unfähigkeit zum selbstbestimmten Leben zumeist aber berechtigt scheuen.
Es vergeht oft viel Zeit bis zum Handeln. Der Grund dafür ist dass psychisch kranke die Tat die Sie zum Opfer machte immer wieder neu erleben und somit die Zeit als Faktor vollkommen ausgeblendet wird.
Damit wird Ihnen der entstandene Zeitverlust durch Ihren sozialen Rückzug verdeutlicht Ihr Recht das Ihnen zusteht wird damit vom Gesetzgeber mit Verjährungsfristen vorweg genommen. Psychisch kranke Opfer können Ihre Opferrolle zumeist ein Leben lang nicht ablegen.
Solange es dem Täter durch Gesetze ermöglicht wird durch Verjährungsfristen frei rumzulaufen ist dem Opfer die Freiheit und die Selbstbestimmung genommen. Wie es scheint ist wohl nicht jeder zu bestrafen der eine Straftat begangen hat und es ist wohl auch nicht jeder vor dem Gesetze gleich. Ein Opfer vor Eintritt der Verjährung wird nach Eintritt der Verjährung noch zum Opfer der Gerechtigkeit! Der Täter wurde bereits dem Opfer gleichgestellt wenn nicht drübergestellt. Diesen Umstand entnehmen wir den vielen Massnahmen welche allein den Tätern zustehen. Die Gesetze machen dies deutlich. Wenn Ich Irre dann bitte mit diskutieren. Meines erachtens ist der Täter ein Begünstigter Täter geworden dem das Opfer nach Eintritt der Verjährung schutzlos ausgeliefert wird. Eine dringende Reform wäre ratsam. Die Justiz muss immer wieder die Gesetze auf Konformität überprüfen und überaltete Gesetzestexte restrukturieren. Damit hätte man dem Recht und der Allgemeinheit verständlichen Gerechtigkeit genüge getan.
Es gibt einige Gesetze die zwar geisteskranke erwähnen aber in einem negativ polarisiernden Kontext dass die öffentlichen Vorurteile und die Stigmatisierung von Betroffenen sehr verstärkt. Hätte gerne ein paar Diskussionen zu diesem im Rechtssystem zuwenig bis gar nicht beachteten Thema! Die Statistikzahlen zeigen uns vehement das unignorierbare dass es in Österreich immer mehr psychisch kranke gibt und es muss ein gesellschaftliches Anliegen sein diesen Menschen eine feste Eingliederung in unser Rechtssystem zu gewährleisten und Ihnen den Weg dorthin zu ebnen. Ohne Diskriminierung und ohne Stigma! Es ist alles Auslegungsache die den Experten sehr wohl etwas angehen sollte.
Danke für die Mithilfe!
Meiner Meinung nach sind die Verjährungsfristen zu kurz.
Es gibt nur dürftige Erklärungen unter welchen Voraussetzungen der Fristenlauf einer drohenden Verjährung unterbrochen bzw. gehemmt wird.
Interessant dazu sind auch die diskriminierenden Gesetze welche psychisch kranke im Rechtwesen stigmatisieren.
Psychisch kranken wird damit das Recht auf Gerechtigkeit vorenthalten. Vorallem im Hinblich auf Verjährung.
Es gibt zahlreiche psychisch kranke Opfer die krankheitsbedingt (...z.b sozialer Rückzug ) jahrelang nichts unternehmen können und dann vom Gesetzgeber einzig auf die allgemeingültigen Verjährungsfristen hingewiesen werden.
Klarzulegen ist dass vielen kein Sachwalter zur Seite steht und viele diesen Weg der behördlichen Beurteilung ihrer Unfähigkeit zum selbstbestimmten Leben zumeist aber berechtigt scheuen.
Es vergeht oft viel Zeit bis zum Handeln. Der Grund dafür ist dass psychisch kranke die Tat die Sie zum Opfer machte immer wieder neu erleben und somit die Zeit als Faktor vollkommen ausgeblendet wird.
Damit wird Ihnen der entstandene Zeitverlust durch Ihren sozialen Rückzug verdeutlicht Ihr Recht das Ihnen zusteht wird damit vom Gesetzgeber mit Verjährungsfristen vorweg genommen. Psychisch kranke Opfer können Ihre Opferrolle zumeist ein Leben lang nicht ablegen.
Solange es dem Täter durch Gesetze ermöglicht wird durch Verjährungsfristen frei rumzulaufen ist dem Opfer die Freiheit und die Selbstbestimmung genommen. Wie es scheint ist wohl nicht jeder zu bestrafen der eine Straftat begangen hat und es ist wohl auch nicht jeder vor dem Gesetze gleich. Ein Opfer vor Eintritt der Verjährung wird nach Eintritt der Verjährung noch zum Opfer der Gerechtigkeit! Der Täter wurde bereits dem Opfer gleichgestellt wenn nicht drübergestellt. Diesen Umstand entnehmen wir den vielen Massnahmen welche allein den Tätern zustehen. Die Gesetze machen dies deutlich. Wenn Ich Irre dann bitte mit diskutieren. Meines erachtens ist der Täter ein Begünstigter Täter geworden dem das Opfer nach Eintritt der Verjährung schutzlos ausgeliefert wird. Eine dringende Reform wäre ratsam. Die Justiz muss immer wieder die Gesetze auf Konformität überprüfen und überaltete Gesetzestexte restrukturieren. Damit hätte man dem Recht und der Allgemeinheit verständlichen Gerechtigkeit genüge getan.
Es gibt einige Gesetze die zwar geisteskranke erwähnen aber in einem negativ polarisiernden Kontext dass die öffentlichen Vorurteile und die Stigmatisierung von Betroffenen sehr verstärkt. Hätte gerne ein paar Diskussionen zu diesem im Rechtssystem zuwenig bis gar nicht beachteten Thema! Die Statistikzahlen zeigen uns vehement das unignorierbare dass es in Österreich immer mehr psychisch kranke gibt und es muss ein gesellschaftliches Anliegen sein diesen Menschen eine feste Eingliederung in unser Rechtssystem zu gewährleisten und Ihnen den Weg dorthin zu ebnen. Ohne Diskriminierung und ohne Stigma! Es ist alles Auslegungsache die den Experten sehr wohl etwas angehen sollte.
Danke für die Mithilfe!