Liebes Forum,
ich möchte gerne meinem Lebensgefährten im Testament ein lebenslängliches Wohnrecht in meiner Eigentumswohnung hinterlassen.
Wie funktioniert das genau? Meine Erben würden dann die Wohnung bekommen und mein Lebensgefährte darf dann drinnen wohnen - wer zahlt die Betriebskosten und eventuelle Reparaturen?
Oder wäre es für ihn besser ich würde ihm die Wohnung ganz vererben?
Danke schon im voraus für eure Antworten.
Lebenslängliches Wohnrecht
Wir haben Testierfreiheiheit in Österreich, Sie können also abgesehen vom Pflichtanteil alles Ihrem Lebensgefährten vermachen. Sie könnten eventuell auch heiraten, dann würde der Neo-Gatte sogar gesetzlich erben können.
Abgesehen davon, dass man außergerichtlich, gerichtlich, schriftlich oder mündlich, mit oder ohne Zeugen testieren kann, könnten Sie z.B. die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts Ihres Lebenspartners, bei gleichzeitigem Erbschaftserwerb der Wohnung durch die Kinder als Servitut ins Grundbuch eintragen lassen, entweder durch einen Notar oder selber mündlich bei Gericht nach vorheriger Anwaltsauskunft (wegen der strengen Formvorschriften).
Wird dann wahrscheinlich vom Vermögen abhängen, was Ihr Lebensgefährte an BK usw. zu zahlen hätte, weil der Pflichtanteil der anderen Erbberechtigten darf wie gesagt nicht gemindert werden.
LiGrü Hank
Abgesehen davon, dass man außergerichtlich, gerichtlich, schriftlich oder mündlich, mit oder ohne Zeugen testieren kann, könnten Sie z.B. die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts Ihres Lebenspartners, bei gleichzeitigem Erbschaftserwerb der Wohnung durch die Kinder als Servitut ins Grundbuch eintragen lassen, entweder durch einen Notar oder selber mündlich bei Gericht nach vorheriger Anwaltsauskunft (wegen der strengen Formvorschriften).
Wird dann wahrscheinlich vom Vermögen abhängen, was Ihr Lebensgefährte an BK usw. zu zahlen hätte, weil der Pflichtanteil der anderen Erbberechtigten darf wie gesagt nicht gemindert werden.
LiGrü Hank
...Danke für die Information - Anfang des Jahres war allerdings lediglich zu vernehmen, dass irgendwelche Gebühren für Grundbuchabfragen usw. steigen und dass an Amtstagen ausdrücklich nach wie vor die Möglichkeit des protokollarischen Anbringens im Außerstreitverfahren besteht; obwohl - erfinderisch sind sie in puncto Gebühren schon...
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