Zahlen für Aufsichtspflicht?
Verfasst: 12.10.2011, 13:57
Hallo!
Ich bin neu in diesem Forum und hoffe es kann uns jemand Auskunft geben.
Unser Sohn (8 Jahre) ist in einem Schwimmverein. Als Eltern haben wir vor und nach dem Training die Aufsichtspflicht bis bzw. ab dem Beckenrand, dies betrifft z. B. auch die Umkleidekabinen (steht so in den Vereinsregeln). Nun ist es aber so, dass der Betreiber des Schwimmbades (der Magistrat einer großen Stadt in OÖ) die Eltern nur zur Umkleidekabine lässt, wenn diese EUR 2,80.- Eintritt bezahlen. Für fünf Minuten und das zweimal pro Woche.
Ist dies gesetzlich gedeckt oder muss uns das Schwimmbadpersonal unentgeltlich zu unseren Kindern lassen?
PS: Übrigens müssen angeblich auch Aushilfskellner für das Schwimmbadrestaurant Eintritt bezahlen
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Ich bin neu in diesem Forum und hoffe es kann uns jemand Auskunft geben.
Unser Sohn (8 Jahre) ist in einem Schwimmverein. Als Eltern haben wir vor und nach dem Training die Aufsichtspflicht bis bzw. ab dem Beckenrand, dies betrifft z. B. auch die Umkleidekabinen (steht so in den Vereinsregeln). Nun ist es aber so, dass der Betreiber des Schwimmbades (der Magistrat einer großen Stadt in OÖ) die Eltern nur zur Umkleidekabine lässt, wenn diese EUR 2,80.- Eintritt bezahlen. Für fünf Minuten und das zweimal pro Woche.
Ist dies gesetzlich gedeckt oder muss uns das Schwimmbadpersonal unentgeltlich zu unseren Kindern lassen?
PS: Übrigens müssen angeblich auch Aushilfskellner für das Schwimmbadrestaurant Eintritt bezahlen
