Geldforderung -> Exekution

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ABC1
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Geldforderung -> Exekution

Beitrag von ABC1 » 09.10.2011, 11:12

Wenn man zu einer Geldzahlung, bei sonstiger Exekution, verpflichtet wurde, diese aber nicht bezahlt und es nichts zu exekutieren gibt, was passiert dann? Wird man dann zum Absitzen einer Strafe verurteilt?
Und was, wenn man gar nicht in Ö ist (EU-Ausland)?



Hank
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Beitrag von Hank » 10.10.2011, 02:02

Wie heißt es so schön, "Wo nichts ist, das weiß man seit Johren, da hat selbst der Kaiser sein Recht verloren".

Verjährungszeit von Gerichtsurteilen beträgt allerdings 30 Jahre, d.h. Sie müssten nur so lange im Exil bleiben, dann wären Sie Ihre Schulden los - und was bitte sind schon 30 Jahre bei der heutigen Lebenserwartung, oder?

ABC1
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Beitrag von ABC1 » 10.10.2011, 11:18

Haha, Exil ist gut ;) Ich habe aber sowieso nicht vor in naher Zukunft nach Ö zurück zu ziehen. Momentan bin ich aber auch noch in Ö gemeldet - ändert das etwas an der Sache? Wobei mir eine Abmeldung wohl keinerlei Nachteile bringen würde.
Und mal angenommen ich würde in Österreich leben, wie wäre es dann? Wird dann einfach so lange gewartet, bis es etwas zu pfänden gibt, oder wird man stattdessen zum Absitzen einer Gefägnisstrafe verurteilt (X Stunden pro X Euro, oder so)? Strafe absitzen würde ich doch glatt freiwillig machen, Gefägnisinsassen in Ö haben einen höheren Lebensstandard als ich 8), da hätte ich dann endlich mal Urlaub.

Hank
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Beitrag von Hank » 11.10.2011, 22:04

Absitzen kann man nur Verwaltungsstrafen und das nur unter gewissen Voraussetzungen. Weil was hätte ein privater Gläubiger davon, wenn der Schuldner im Gefängnis sitzt? Beugehaft für Alimentenschuldner hat's allerdings schon gegeben.

Wenn Du unbedingt ins Häf'n willst, dann z.B. wegen Vollstreckungsvereitelung, weil Du bestehendes Vermögen zur Befriedigung von Gläubigern verheimlichst.

ABC1
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Beitrag von ABC1 » 12.10.2011, 09:40

Das bedeutet, wenn ich meinen Wohnsitz in Ö nun abmelde (bin noch in Wohnung meiner Eltern gemeldet), haben Gericht und Gläubiger quasi Pech gehabt?
Das hört sich ja schön an, denn da ich die Geldforderungen für absolut ungerechtfertigt halte (Versicherung erkennt meine Kündigung seit 1 1/2 Jahren nicht an), werde ich sie freiwillig garantiert nicht zahlen.

Hank
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Beitrag von Hank » 17.10.2011, 00:47

Kommt immer auf den Betrag drauf an, aber gleich auswandern (z.B. nach Griechenland, wo du bestimmt nicht auffallen würdest, hahaha)? Das kostet aber trotzdem Geld, Zeit, Nerven, Energie, die man besser für einen Vergleich mit der Versicherung investieren sollte.

Ratenzahlung ist sowieso immer möglich. Abgesehen davon müssten man sowieso immer auch die genauen Unterlagen zum Sachverhalt anschauen, dass man die richtigen Schritte setzen könnte.

International verfolgt werden sicher nur Schwerverbrecher, sicher keine Zahlungsunwilligen. Absitzen kann man neben gewissen Verwaltungsstrafen auch Geldstrafen nach Strafgesetz, wenn das Betrag nicht eintreibbar ist und im Häf'n noch Platz ist, die ursprüngliche Zivilforderung bleibt aber aufrecht.

Oder umgekehrt - wie würdest du den Fall sehen, wenn es um dein Geld ginge?

Cool bleiben, alle sind verschuldet!!

Hank 8) 8) 8)

inas
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Beitrag von inas » 26.10.2011, 18:05

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ABC1
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Beitrag von ABC1 » 01.11.2011, 08:49

Ich wandere nicht aus, wegen den Geldforderungen (das wäre wohl kontraproduktiv, denn es handelt sich "nur" um ein paar hunter Euro), sondern ich bin sowieso schon im Ausland, war aber auch noch in Ö gemeldet. Zweiteres habe ich nun geändert.
An einer Einigung mit der Versicherung oder etwas in der Art bin ich nicht interessiert, da es nicht so ist, dass ich nicht zahlen KANN, sondern ich WILL nicht, da ich die Forderungen für völlig ungerechtfertigt halte.

@inas: Interessant, dass sie gleich davon ausgehen, dass man zu blöd ist Verträge zu lesen, wenn man mein ungerecht behandelt zu werden. Glauben sie denn ernsthaft, dass Kunden/Konsumenten niiiieeeee bewusst beschissen/bedroht/unterdrückt/wasauchimmer werden?

inas
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Beitrag von inas » 01.11.2011, 14:40

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ABC1
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Beitrag von ABC1 » 01.11.2011, 14:54

Pension werde ich aus Österreich keine kriegen, außerdem wäre es dann (laut Hank) sowieso schon verjährt.
Ja, ich könnte noch mehr Zeit und Geld rauswerfen um zu meinem Recht zu kommen, aber ich sehe nicht ein warum ich das tun sollte - ich habe den Vertrag vertragskonform gekündigt (und ja, ich kann Verträge, Gesetze und AGB sinnerfassend lesen), somit sollte sich die Sache erledigt haben. Habe eh schon unnötig viel Geld und Zeit in diverse Schreiben investiert - dafür, dass ich eigentlich NICHTS zahlen sollte (weil gekündigt) sind eigentlich schon die Kosten für Papier, Druckertinte und Briefmarke zu viel.

Da die Lösung mit der Abmeldung die einfachste, billigste und schnellste für mich war, passts das nun so.

inas
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Beitrag von inas » 01.11.2011, 15:07

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Beitrag von ABC1 » 02.11.2011, 13:56

Nein, keine Pflichtversicherung. Eine stinknormale Haushaltsversicherung.
Ich glaube denen dort ist einfach ziemlich fad und die terrorisieren ihre Ex-Kunden um sich selbst Arbeit zu verschaffen.

inas
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Beitrag von inas » 02.11.2011, 14:38

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Beitrag von ABC1 » 10.11.2011, 19:28

Bei mir habens die Kündigung nicht akzeptiert und nach etwa 1 Jahr eigenmächtig den Vertrag geändert und die Wohnung an der ich dann gemeldet war (nichtmal meine Wohnung) versichert.

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