Vorläufiger Rücktritt unter Bestimmung einer Probezeit

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Thomas Koeppen
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Registriert: 07.10.2011, 17:24

Vorläufiger Rücktritt unter Bestimmung einer Probezeit

Beitrag von Thomas Koeppen » 07.10.2011, 17:34

Hallo,

ich habe eine Frage zu odigem Thema. Ich komme aus Deutschland und hatte einen Verkehrsunfall in Österreich. Nun bekam ich als Opfer von der Staatsanwaltschaft die Nachricht, dass von der Verfolgung des Unfallgegners wegen seines Vergehens (fahrlässige Körperverletzung) unter Bestimmung einer Probezeit von 2 Jahren vorläufig zurückgetreten wurde.

Ich kenne mich mit dem Recht in Österreich nicht aus. Daher meine Frage:
Was bedeutet das genau für mich? Wurde die andere Partei jetzt als schuldig befunden oder nicht?
Dies ist für mich v.a. deshalb wichtig, weil ich meine Chancen kennen möchte, wenn ich meinen Schaden zivilrechtlich geltend machen möchte.

Über eine Aufklärung wäre ich dankbar.



selina
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Beitrag von selina » 07.10.2011, 21:00

Strafrecht hat nichts mit Schadenersatz zu tun.
Wenn die gegnerische Versicherung den dir zugefügten Schaden anerkennt
erhlältst du vollen Schadenersatz.
Ob der/die Gegener/in strafrechtlich belangt wird kann dir ja egal sein.

Thomas Koeppen
Beiträge: 4
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Beitrag von Thomas Koeppen » 07.10.2011, 21:26

Mir ist schon klar, dass Strafrecht und Zivilrecht unabhängig voneinander sind. Der Punkt ist aber folgender: Die Schuldfrage ist nicht so eindeutig. Deswegen würde ich den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens abwarten um zu sehen, wie die Frage der Schuld dort beantwortet wird. Wenn ich dann Gewissheit habe, dass den Gegner die Hauptschuld trifft, habe ich doch Chancen auf Schadenersatz, oder? Denn ohne Gewissheit ist das Risiko beim Zivilverfahren auf den Kosten sitzen zu bleiben zu groß. Verstehst du wie ich das meine? Daher würde mich interessieren, wie ich die aussage der Staatsanwaltschaft zu werten habe.

Hank
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Beitrag von Hank » 10.10.2011, 02:47

Im Strafprozess gibt's nur Verurteilung oder Freispruch - der Gegner wurde bedingt auf zwei Jahre verurteilt. Man hätte sich als Privatbeteiligter an den Strafprozess anhängen können, dann wäre die Schmerzensgeld- bzw. Schadenersatzforderung in einem verhandelt worden.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige nicht zurückgelegt, sondern dem Richter vorgelegt und dich nunmehr über die Verurteilung des Gegners in Kenntnis gesetzt. Eine Verurteilung des Gegners ist jedenfalls eine durchaus gute Basis für einen Zivilprozess.

Hängt aber davon ab, was man selber fordert und ob man Lust hat, vor Gericht zu streiten, weil man z.B. gutes Beweismaterial oder eine tolle Rechtsschutzversicherung hat.

Man schaut aber am besten vorher, ob man sich nicht doch mit dem Angebot des Schuldigen und seiner Versicherung abfinden könnte.

Überzogene Forderungen haben sowieso kaum eine Chance vor Gericht, weil es gibt für alle körperlichen Schäden Standardsätze und Autoschäden sind auch relativ leicht einzusortieren.

Ein hoher Streitwert treibt außerdem die Gerichts- und Anwaltskosten nach oben und im Normalfall eines Vergleiches bleibt man auf diesen Kosten sitzen.

Thomas Koeppen
Beiträge: 4
Registriert: 07.10.2011, 17:24

Beitrag von Thomas Koeppen » 10.10.2011, 11:41

Danke für die Antwort.

Wenn ich gewusst hätte, dass man Schadenersatz auch gleich mit dem Strafrechtsverfahren verbinden kann, hätte ich das gemacht. Dann würde sich das alles nicht so in die Länge ziehen.

Hab eigentlich nicht vor, überzogene Forderungen zu stellen. Mir geht es in erster Linie um den Schaden am Rennrad. Und bei Carbonrahmen ist die Ermittlung des Schadens ohne Gutachter nicht so einfach. Werde aber auf jeden Fall versuchen, zuerst mit dem Unfallgegner eine Einigung zu erzielen.

Norbert Stiefmueller
Beiträge: 3
Registriert: 27.05.2011, 12:14

Beitrag von Norbert Stiefmueller » 11.10.2011, 11:25

Es ist zu keiner strafrechtlichen Verurteilung Deines Unfallgegners gekommen, sondern hat die Staatsanwaltschaft diesem das Angebot unterbreitet gegen Zahlung eines festgesetzten Betrages das Strafverfahren einzustellen und ist Dein Unfallgegner somit nur bei der Staatsanwaltschaft vorgemerkt; dies nennt man Diversion und sollte ursprünglich zur Entlastung der Gerichte dienen und erfährt der Unfallgegner erst durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft von diesem "Deal", auch wenn sich der Geschädigte schon vorher dem Verfahren als Privatbeteiligter (Deutschland Nebenkläger) angeschlossen hat.
Nur bei einer strafrechtlichen Verurteilung könnte der Unfallgegner nicht einwenden, dass in kein Verschulden trifft; bei einer Diversion kann er im zivilgerichtlichen Verfahren jederzeit einwenden, dass Dich das Alleinverschulden trifft, auch wenn man sich in diesem Fall fragen muss, wieso er dann einer Diversion zustimmt.

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 11.10.2011, 23:48

Danke für die Information - war der festen Ansicht, Diversion gibt's nur im Jugenstrafrecht, wo eben Voraussetzung dafür ist, dass der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist und man den entstandenen Schaden nach Kräften gutmacht oder sonst zum Ausgleich der Folgen der Tat beiträgt und dass das Opfer eben nicht zivil klagen muss. Ausserdem muss ja das Opfer vor einer Diversion Gehör erhalten, zumindest im Jugendstrafrecht.

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