Unschuldig verurteilt - Schadenersatzforderung
Verfasst: 02.10.2011, 11:50
Hallo Leute,
ich bin neu hier und hab sogleich ein dickes Problem.
Es hat damit angefangen, dass ich Drohpost erhalten hatte, wonach Forderungen von Geschädigten gestellt wurden. Diese dürften für etwas bezahlt und die Ware nicht erhalten haben. Ich wußte mit der Situation nicht umzugehen und ignorierte sämtlich Nachrichten, weil ich damit nichts zu tun hatte.
Dennoch kam es zu einem strafgerichtlichen Verfahren, in der ich schuldig gesprochen wurde und für 3 Monate hinter Gittern musste. Erst als der Pflichtverteidiger nicht mehr für mich zuständig war, bekam ich die ganze Akte zu Gesicht und musste feststellen, dass sich jemand bei eBay als mich ausgegeben hat, sprich mindestens zwei eBay-Accounts mit meinen persönlichen Daten erstellt hat, und dort gewerblich zugange war. Dieses Aktenstück, das einen Auszug von eBay enthielt, hatte ich vorher nie zu Gesicht bekommen. Der Richter hielt es auch nicht für nötig, mich dazu genauer auszufragen. Auf die eBay-Accounts wurde ich vom Richter nicht angesprochen. Er fragte nur, ob ich bei eBay gehandelt hätte, was ich mit einem JA beantwortete, da auch ich mich dort aufhielt.
Durch die Gewerbsmäßigkeit betrug der der Strafrahmen glaube ich 6 Monate bis 5 Jahre. Durch meine fehlende Einsicht war ich nicht gut auf Richter zu sprechen.
Nach meiner Entlassung nahm ich die Sache selbst in die Hand und über die IP-Adressen der Hinweise der Auktionen konnte ich den wahren Übeltäter ausfindig machen. Es handelt sich um einen Geschäftsführer eines kleinen Computer- und Telekommunikationsladens. Er hat mehrer private eBay-Accounts erstellt, um all seine Produkte dort verteilt anzubieten, natürlich um nicht als Gewerbe aufzufallen und keine Steuern abführen zu müssen. Ich habe keine Ahnung, wie er an meine Daten gelangt ist. Fest steht aber, dass er diese missbräuchlich genutzt hat und ich ihn nun zur Rechenschaft ziehen möchte.
Ich hatte ursprünglich eine Anzeige gegen unbekannten Täter bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, dies wurde allerdings eingestellt. Der zweiwöchigen Frist für den Fortführungsantrag konnte ich nicht einhalten, da ich noch in Haft saß und keinen Internet-Zugang hatte.
Nun habe ich ja den Übeltäter, daher die Frage an Euch:
Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Sollte ich mich außergerichtlich mit ihn in Verbindung setzen und eine Scadenersatzforderung stellen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn es zu keiner Einigung kommt, möchte ich es wieder an die Staatsanwaltschft übergeben. Aber wie mache ich das am besten und welche Forderung soll ich stellen?
Ich hätte mir derweil gedacht, dass ich ihn wegen Abgabenhinterziehung dem Finanzamt melde. Dann den Fall an das Strafgericht wegen gewerbsmäßigem Betrug und Kreditwürdigung übergebe und schließlich zum Zivilgericht wegen einer Schadenersatzforderung gehe.
Was haltet Ihr davon und wie würdet Ihr an meiner Stelle vorgehen?
Lieben Gruß und vielen dank im Voraus!
ich bin neu hier und hab sogleich ein dickes Problem.
Es hat damit angefangen, dass ich Drohpost erhalten hatte, wonach Forderungen von Geschädigten gestellt wurden. Diese dürften für etwas bezahlt und die Ware nicht erhalten haben. Ich wußte mit der Situation nicht umzugehen und ignorierte sämtlich Nachrichten, weil ich damit nichts zu tun hatte.
Dennoch kam es zu einem strafgerichtlichen Verfahren, in der ich schuldig gesprochen wurde und für 3 Monate hinter Gittern musste. Erst als der Pflichtverteidiger nicht mehr für mich zuständig war, bekam ich die ganze Akte zu Gesicht und musste feststellen, dass sich jemand bei eBay als mich ausgegeben hat, sprich mindestens zwei eBay-Accounts mit meinen persönlichen Daten erstellt hat, und dort gewerblich zugange war. Dieses Aktenstück, das einen Auszug von eBay enthielt, hatte ich vorher nie zu Gesicht bekommen. Der Richter hielt es auch nicht für nötig, mich dazu genauer auszufragen. Auf die eBay-Accounts wurde ich vom Richter nicht angesprochen. Er fragte nur, ob ich bei eBay gehandelt hätte, was ich mit einem JA beantwortete, da auch ich mich dort aufhielt.
Durch die Gewerbsmäßigkeit betrug der der Strafrahmen glaube ich 6 Monate bis 5 Jahre. Durch meine fehlende Einsicht war ich nicht gut auf Richter zu sprechen.
Nach meiner Entlassung nahm ich die Sache selbst in die Hand und über die IP-Adressen der Hinweise der Auktionen konnte ich den wahren Übeltäter ausfindig machen. Es handelt sich um einen Geschäftsführer eines kleinen Computer- und Telekommunikationsladens. Er hat mehrer private eBay-Accounts erstellt, um all seine Produkte dort verteilt anzubieten, natürlich um nicht als Gewerbe aufzufallen und keine Steuern abführen zu müssen. Ich habe keine Ahnung, wie er an meine Daten gelangt ist. Fest steht aber, dass er diese missbräuchlich genutzt hat und ich ihn nun zur Rechenschaft ziehen möchte.
Ich hatte ursprünglich eine Anzeige gegen unbekannten Täter bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, dies wurde allerdings eingestellt. Der zweiwöchigen Frist für den Fortführungsantrag konnte ich nicht einhalten, da ich noch in Haft saß und keinen Internet-Zugang hatte.
Nun habe ich ja den Übeltäter, daher die Frage an Euch:
Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Sollte ich mich außergerichtlich mit ihn in Verbindung setzen und eine Scadenersatzforderung stellen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn es zu keiner Einigung kommt, möchte ich es wieder an die Staatsanwaltschft übergeben. Aber wie mache ich das am besten und welche Forderung soll ich stellen?
Ich hätte mir derweil gedacht, dass ich ihn wegen Abgabenhinterziehung dem Finanzamt melde. Dann den Fall an das Strafgericht wegen gewerbsmäßigem Betrug und Kreditwürdigung übergebe und schließlich zum Zivilgericht wegen einer Schadenersatzforderung gehe.
Was haltet Ihr davon und wie würdet Ihr an meiner Stelle vorgehen?
Lieben Gruß und vielen dank im Voraus!