Unschuldig verurteilt - Schadenersatzforderung

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alles1
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Unschuldig verurteilt - Schadenersatzforderung

Beitrag von alles1 » 02.10.2011, 11:50

Hallo Leute,

ich bin neu hier und hab sogleich ein dickes Problem.

Es hat damit angefangen, dass ich Drohpost erhalten hatte, wonach Forderungen von Geschädigten gestellt wurden. Diese dürften für etwas bezahlt und die Ware nicht erhalten haben. Ich wußte mit der Situation nicht umzugehen und ignorierte sämtlich Nachrichten, weil ich damit nichts zu tun hatte.
Dennoch kam es zu einem strafgerichtlichen Verfahren, in der ich schuldig gesprochen wurde und für 3 Monate hinter Gittern musste. Erst als der Pflichtverteidiger nicht mehr für mich zuständig war, bekam ich die ganze Akte zu Gesicht und musste feststellen, dass sich jemand bei eBay als mich ausgegeben hat, sprich mindestens zwei eBay-Accounts mit meinen persönlichen Daten erstellt hat, und dort gewerblich zugange war. Dieses Aktenstück, das einen Auszug von eBay enthielt, hatte ich vorher nie zu Gesicht bekommen. Der Richter hielt es auch nicht für nötig, mich dazu genauer auszufragen. Auf die eBay-Accounts wurde ich vom Richter nicht angesprochen. Er fragte nur, ob ich bei eBay gehandelt hätte, was ich mit einem JA beantwortete, da auch ich mich dort aufhielt.
Durch die Gewerbsmäßigkeit betrug der der Strafrahmen glaube ich 6 Monate bis 5 Jahre. Durch meine fehlende Einsicht war ich nicht gut auf Richter zu sprechen.

Nach meiner Entlassung nahm ich die Sache selbst in die Hand und über die IP-Adressen der Hinweise der Auktionen konnte ich den wahren Übeltäter ausfindig machen. Es handelt sich um einen Geschäftsführer eines kleinen Computer- und Telekommunikationsladens. Er hat mehrer private eBay-Accounts erstellt, um all seine Produkte dort verteilt anzubieten, natürlich um nicht als Gewerbe aufzufallen und keine Steuern abführen zu müssen. Ich habe keine Ahnung, wie er an meine Daten gelangt ist. Fest steht aber, dass er diese missbräuchlich genutzt hat und ich ihn nun zur Rechenschaft ziehen möchte.

Ich hatte ursprünglich eine Anzeige gegen unbekannten Täter bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, dies wurde allerdings eingestellt. Der zweiwöchigen Frist für den Fortführungsantrag konnte ich nicht einhalten, da ich noch in Haft saß und keinen Internet-Zugang hatte.

Nun habe ich ja den Übeltäter, daher die Frage an Euch:
Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Sollte ich mich außergerichtlich mit ihn in Verbindung setzen und eine Scadenersatzforderung stellen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn es zu keiner Einigung kommt, möchte ich es wieder an die Staatsanwaltschft übergeben. Aber wie mache ich das am besten und welche Forderung soll ich stellen?
Ich hätte mir derweil gedacht, dass ich ihn wegen Abgabenhinterziehung dem Finanzamt melde. Dann den Fall an das Strafgericht wegen gewerbsmäßigem Betrug und Kreditwürdigung übergebe und schließlich zum Zivilgericht wegen einer Schadenersatzforderung gehe.

Was haltet Ihr davon und wie würdet Ihr an meiner Stelle vorgehen?

Lieben Gruß und vielen dank im Voraus!



Hank
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Beitrag von Hank » 06.10.2011, 00:06

Alter Juristenspruch: Wer schreibt, bleibt! Und wer nicht bzw. nie schreibt versäumt alle wichtigen Fristen für Einspruch usw. und gibt sich als mehr oder weniger schuldig/verantwortlich zu erkennen, weil niemand lässt sich zu Unrecht beschuldigen.

Sie müssen klarstellen bzw. beweisen, dass der Verkäufer widerrechtlich zur Ihren persönlichen Daten gekommen ist. Weil es gibt genug organisiertes Verbrechen, wo persönliche Daten freiwillig für unseriöse und kriminelle Geschäfte zur Verfügung gestellt werden, weil man meint, nicht erwischt werden zu, weil man es geschickt anstellt.

Kommt sicher auch auf das jeweilige Vorleben an, wie glaubwürdig man bei solchen Betrügereien ist.

Sie müssen die Wahrheit der Staatsanwaltschaft in Form einer Strafanzeige melden und sich als Privatbeteiligter (Geschädigter) anschließen. Das Finanzamt kommt sowieso früher oder später selber zur Prüfung und bei Verurteilung geht's wahrscheinlich in einem.

Es geht also um die Wahrheit, vor allem in einem Strafprozess. Welche Rolle haben Sie in der Angelegenheit gespielt? Welche einschlägigen Neigungen haben Sie ansonsten bisher an den Tag gelegt? Wie sieht Ihre Zukunftsplanung und -perspektive aus? Immerhin waren Sie, wie Sie selbst sagen, "uneinsichtig" bei der Verhandlung.

Einsicht ist der Anfang jeder Besserung - Privateigentum ist eine große Errungenschaft bzw. das Herzstück unserer Rechtsordnung. Vergehen dagegen sind gesellschaftlich sehr unerwünscht, auch wenn die Mächtigen und Wichtigen dieser Welt oft mit schlechtem Beispiel vorangehen, und auch wenn Werbung und Wirtschaft die Menschen in den Besitzwahn treibt.


Hank 8) 8) 8) 8)

alles1
Beiträge: 4
Registriert: 02.10.2011, 11:44

Beitrag von alles1 » 14.10.2011, 19:26

Ich bin beeindruckt, du scheinst Justicia persönlich gekannt zu haben ;-)

Mir ist bewußt, dass man sich in so einem Fall sofort an einen Anwalt wenden sollte, doch den kann ich mir nicht leisten. Hätte jemand dennoch eine Idee, wohin ich mich zwecks Beratung wenden kann? Möchte es schließlich ordentlich angehen, damit es nicht wieder eingestellt wird!

Was haltet Ihr von einer außergerichtlichen Einigung? Und wie hoch kann man die Schadensersatzforderung bzw. Haftentschädigung ansetzen?

Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 17.10.2011, 00:00

Der Übeltäter ist wohl als Betrüger einzustufen, da gibt's an sich keinen außergerichtlichen Deal - das muss man wie gesagt anzeigen und sich als Privatbeteiligter anschließen, alles andere wäre Schweiggeld. Man muss sich aber sowieso die Unterlagen, Erzählungen usw. zum Sachverhalt genau anschauen, damit man was Genaues sagen kann.

An jedem Bezirksgericht gibt es jedenfalls kostenlose Rechtsauskunft im Rahmen des wöchentlichen Amtstags, Sie könnten auch bei diversen Anwälten (Verteidiger in Strafsachen) anrufen und sicher ist einer bereit, eine kostenlose Erstauskunft zu erteilen. Bei der Rechtsanwaltskammer gibt es auch eine wöchentliche kostenlose Rechtsauskunft.

Hank 8) 8) 8) 8)

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