Hauskauf : zum vereinbarten Termin nicht geräumt!

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Oswald Grassl
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Hauskauf : zum vereinbarten Termin nicht geräumt!

Beitrag von Oswald Grassl » 01.10.2011, 09:43

Welche Möglichkeiten habe ich als rechtsgültiger Kaeufer eines Hauses
wenn zum vereinbarten Übergabetermin das Haus nicht geräumt wurde bzw.
die Nochehefrau mit Kindern des Voreigentümers noch darin wohnt?

Wie lange dauert eine gerichtliche Räumungsklage?
Wer trägt dafür die Kosten?

Bitte dringend um Antworten, gebe auch gerne mehr spezifische Angaben wenn erforderlich!

MfG
Ossi



Hank
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Beitrag von Hank » 05.10.2011, 23:19

Eindeutiger Fall von titelloser Nutzung - daher Räumungsklage all inclusive:

Räumungsexekution kann allerdings dauern, hängt vom Prozsessverhallten des Insassen ab, wenn die z.B. mit der Mietervereinigung anrücken.

Jedenfalls beim Gericht bzw. beim wöchentlichen Amtstag am Bezirksgericht Räumungsklage einbringen und zur Sicherheit vielleicht noch Besitzstörungsklage innerhalb von 30 Tagen ab Störung + Unterlassungklage. Schadenersatzklage für anderweitige Quartierkosten ist auch denkbar.

Allerdings: Man muss sich immer auch die Unterlagen genau anschauen, was nämlich genau ausgemacht ist und welche Situation vorliegt, Richter können nämlich in Härtefällen die Räumung usw. hinauszögern. Wohnen ist ein Grundrecht und ein Grundbedürfnis.

Hank 8) 8) 8) 8)

MG
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Beitrag von MG » 07.10.2011, 17:19

mA nach muss man sich bei einer Räumungsexe in diesem Fall nicht vor Verzögerungen fürchten, weil das ja keine Räumung nach MRG ist und daher die Aufschiebung nach 35MRG nicht anzuwenden ist.

Oswald Grassl
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Habe mir vom Verkäufer einen

Beitrag von Oswald Grassl » 07.10.2011, 18:01

notariell beglaubigten vollstreckbaren Räumungsvergleich unterschreiben lassen, hoffe nur nicht das ich den auch brauche, aber für alle fälle....

MfG
Ossi

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