Erbschaftsfall nun Strafanzeige?

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jodlbauer
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Registriert: 30.09.2011, 14:52

Erbschaftsfall nun Strafanzeige?

Beitrag von jodlbauer » 30.09.2011, 14:55

Liebes Forum,

Ich habe keine Ahnung ob ich nun hier oder in einem anderen Forum richtig bin. Da das Ganze jedoch aus einem Erbschaftsfall resultiert poste ich mein Anliegen
hier mit der Bitte die Frage zu verschieben wenn sie hier nicht passen sollte.

Meine Mutter ist Ende April verstorben. Die letzten 2 Wochen vor ihrem Tod wurde sie von einer 24-Stunden Pflege betreut. Meine Mutter meinte immer zu mir ich brauche mir keine Sorgen zu machen, sie habe genug Geld auf dem Konto um diesen Service zu bezahlen immerhin hat sie immer gespart. Die 24 Stunden Pflege wurde also Anfang April installiert,meine Mutter hat den Vertrag noch selbst unterschrieben. Sie starb jedoch bevor die erste Rechnung gestellt wurde.
Für den Betreuungszeitraum wurde mir als Angehörige die Rechnung zugesandt über knapp 2.000 Euro zugesandt.
Bei einem ersten Informationsgespräch mit dem Notar übergab ich ihm die Rechnung des Pflegeservices sowie Rechnungen von anderen Gläubigern. Ich wurde auch gefragt ob ich das Begräbnis bezahlt habe und übergab auch diese Rechnung. Ich war bei dem Termin sehr aufgewühlt wegen Wohnungsräumung und Co sodass ich vieles davon gar nicht realisiert habe was der Notar mir sagte. Er meinte nur er wird sich in Kürze wieder bei mir melden.

Gestern kam ein Schreiben vom Gericht wo aufgezeigt wurde, dass die Passiva die Aktiva bei weitem übersteigen und die Aktiva nicht einmal die Begräbniskosten abdecken die dort als vorrangige Forderung angegeben wurden. Das bedeutet ich bekomme das Geld was sich noch auf dem Konto meiner Mutter befindet.
Ich fiel aus allen Wolken, meine Mutter hat zu ihren Lebzeiten mit mir nie über ihr Vermögen gesprochen und immer gemeint, dass ich das nach ihrem Tod früh genug erfahren werden, aber dass nichts da ist hat mich doch sehr überrascht und schockiert, zumal ich wirklich dachte sie hat für alle Fälle vorgesorgt.

Heute folgte dann der zweite Schock: Ich erhielt einen Anruf von der Pflegeservice-Firma, die auch diesen Gerichtsbrief bekommen haben, und wurde gleich als Betrüger beschimpft. Man unterstellte mir ich hätte von vorn herein nie vorgehabt die Rechnung zu bezahlen und hätte meine demenzkranke Mutter unterschreiben lassen um aus dem Schneider zu sein. Und ihre Firma wird gegen mich nun Strafanzeige wegen Betruges stellen und man wird die Gesamtkosten + Zinsen etc. zivilrechtlich von mir einfordern.
Jetzt bin ich komplett mit meinen Nerven am Ende.

Meine Frage: Was kann da noch auf mich zukommen? Kann ich tatsächlich deswegen vor Gericht landen und hat die Firma eine Chance das Geld von mir einzufordern obwohl ich nie irgendetwas bei dieser Firma unterschrieben habe?
Soll ich abwarten was passiert oder soll ich mich an den Notar oder einen Rechtsanwalt wenden?

Ich hoffe auf eine Beantwortung meiner Fragen, da ich im Moment von diesem Anruf noch immer so fertig bin, dass ich nicht weiß wie ich reagieren soll.

lg

Edith



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 05.10.2011, 23:07

Für mich schaut das so aus: Sie haben fix gemeint Ihre selige Mutter hat ganz sicher einen Batzen Geld auf der Seite und deswegen haben Sie ungeschaut in die Verlassenschaft eingeantwortet, obwohl man im Verlassenschaftsverfahren einen Nachlass wegen Überschuldung ausschlagen kann .

Diese Rechte und Pflichten erwerben Erbe oder Erbin eben nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers, sondern es bedarf dazu grundsätzlich die richterlich-staatliche Einweisung ins Erbe.

Strafanzeigen, wenn man ansonsten ein anständiger und unbescholtener Mensch ist, braucht man in solchen Fällen nicht zu fürchten - die Hälfte aller Anzeigen wird von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt. Das sind die üblichen Drohungen und Blöffs der Gläubiger.

Aber mit einer Zivilklage in puncto nicht bezahlte Rechnung ist allerdings schon zu rechnen, falls Sie durch die Einantwortung ins Erbe für die Schulden Ihrer Mutter haftbar sind.

Der Nachlasskurator, wahrscheinlich also der Notar, kann Ihnen das sicher genau erklären, ob Sie es als Laie verstehen können ist eine andere Frage, Pädagogen sind's nämlich im Normalfall keine, die Rechtsgelehrten.

Abgesehen davon muss man sich sowieso immer alle Unterlagen usw. genau anschauen, damit man etwas Genaues sagen kann.

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

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