Hallo,
Wir haben folgendes Problem!
Vor ca. 2 Jahren bezogen wie eine Neubau - Mietwohnung im Erdgeschoss mit Terrasse.
Nach ungefähr einem halben Jahr setzten wir ein paar Pflanzen und Sträucher als Sichtschutz in die Wiese.
Dies wurde von der Vermietergesellschaft mündlich gewährleistet.
Darüber hinaus befand sich der Rasen in einem katastrophalen Zustand, mit Schotter, Kies und teilweise Glasscherben.
Die Pflege des Rasens übernahmen einige der Erdgeschossbewohner aus eigener finanzieller Leistung.
Nun ist es zu Beschwerden von oberen Wohnungen gekommen,
hauptsächlich war es der Neid, der diese Parteien veranlasst hat, beim Vermieter zu klagen.
Nach knapp 2 Jahren sieht der Rasen und die Anlage wieder begehbar und schön aus, Dank der Investitionen der EG - Mieter.
Nun fordert die Vermietergesellschaft den kompletten Rückbau der mit viel Liebe eingesetzten Pflanzen und Sträucher rund um die Terrassen, in den Ursprungszustand!
Laut Mietvertrag steht dem Mieter das Recht zu, die bestehenden Anlagen des Hauses, die der gemeinsamen Benützung dienen, zu benützen.
Auch ist im Mietvertrag nichts weiter angeführt, das gegen eine Bepflanzung rund um die Terrasse spricht.
Kann uns jemand weiterhelfen?
Wer ist nun im Recht?
Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: LouisLover und 22 Gäste