Frist versäumt
Verfasst: 27.09.2011, 13:42
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe von einem Anwalt einen Brief erhalten, in welchem mir eine Frist gesetzt wurde. Die Frist habe ich wegen Krankenhausaufenthalt und Urlaub (hatte in dieser Zeit keinen Zugang zu meiner Post) nicht einhalten können, d. h. ich habe die geforderten Dokumente wenige Tage später, als ich den Brief las, gleich geschickt mit der Begründung Krankenhausaufenthalt und Urlaub. Es war nicht voraussehbar, dass ein Brief eintreffen würde, d. h. nicht selbst verschuldete Fristversäumung.
Verpasst man eine Frist bei Gericht kann man eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, muss ich das bei einem Brief und einer Fristsetzung vom Anwalt auch machen oder reicht es, dass ich die Begründung, warum ich die Frist versäumt habe und die geforderten Dokumente gleich nachdem ich den Brief gelesen habe, weggeschickt habe?
Vielen Dank schon im Voraus für die Information!
Ich habe von einem Anwalt einen Brief erhalten, in welchem mir eine Frist gesetzt wurde. Die Frist habe ich wegen Krankenhausaufenthalt und Urlaub (hatte in dieser Zeit keinen Zugang zu meiner Post) nicht einhalten können, d. h. ich habe die geforderten Dokumente wenige Tage später, als ich den Brief las, gleich geschickt mit der Begründung Krankenhausaufenthalt und Urlaub. Es war nicht voraussehbar, dass ein Brief eintreffen würde, d. h. nicht selbst verschuldete Fristversäumung.
Verpasst man eine Frist bei Gericht kann man eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, muss ich das bei einem Brief und einer Fristsetzung vom Anwalt auch machen oder reicht es, dass ich die Begründung, warum ich die Frist versäumt habe und die geforderten Dokumente gleich nachdem ich den Brief gelesen habe, weggeschickt habe?
Vielen Dank schon im Voraus für die Information!