Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe von einem Anwalt einen Brief erhalten, in welchem mir eine Frist gesetzt wurde. Die Frist habe ich wegen Krankenhausaufenthalt und Urlaub (hatte in dieser Zeit keinen Zugang zu meiner Post) nicht einhalten können, d. h. ich habe die geforderten Dokumente wenige Tage später, als ich den Brief las, gleich geschickt mit der Begründung Krankenhausaufenthalt und Urlaub. Es war nicht voraussehbar, dass ein Brief eintreffen würde, d. h. nicht selbst verschuldete Fristversäumung.
Verpasst man eine Frist bei Gericht kann man eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, muss ich das bei einem Brief und einer Fristsetzung vom Anwalt auch machen oder reicht es, dass ich die Begründung, warum ich die Frist versäumt habe und die geforderten Dokumente gleich nachdem ich den Brief gelesen habe, weggeschickt habe?
Vielen Dank schon im Voraus für die Information!
Frist versäumt
Die Frist, die einem ein Anwalt setzt ist meistens keine gesetzliche, sondern eine willkürliche, z.B. "...innerhalb von zehn Tagen, ansonsten...", um so die Ernsthaftigkeit des Anwaltsbriefs zu unterstreichen, d.h. der Anwalt wird nach den abgelaufenen zehn Tagen noch einige Tage abwarten, bevor wirklich Rechtsschritte eingeleitet werden, da außergerichtliche Einigung immer das Ziel sein soll.
Die gesetzlichen Fristen sind da viel strenger und nur mit wichtigen Gründen greifen die diversen Hemmungs- und Unterbrechungsregeln, weil der Sinn von Fristen ist die Rechtsbereinigung, d.h. die Entlastung der Gerichte von Fällen die zu lange zurückliegen, um beweisbar zu sein und von Klägern, die sich nicht um ihre Rechte rechtzeitig kümmern.
Wer schreibt, bleibt!
Die gesetzlichen Fristen sind da viel strenger und nur mit wichtigen Gründen greifen die diversen Hemmungs- und Unterbrechungsregeln, weil der Sinn von Fristen ist die Rechtsbereinigung, d.h. die Entlastung der Gerichte von Fällen die zu lange zurückliegen, um beweisbar zu sein und von Klägern, die sich nicht um ihre Rechte rechtzeitig kümmern.
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