Schneeräumdienst auf öffentlicher Straße, ausserhalb

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T-Bird
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Schneeräumdienst auf öffentlicher Straße, ausserhalb

Beitrag von T-Bird » 26.09.2011, 19:58

Hallo,

eine Frage zum Schneeräumdienst:
Jemand möchte sich ausserhalb einer Ortschaft eine kleine Immobilie zulegen, vermutlich im Bereich Steiermark.

Wenn diese nun an eine normale Straße angrenzt, wie sind dann die Räumpflichten geregelt?
Frage deshalb, weil es sich um einen schwerbehinderten Rentner handelt.
Der Schnee nicht mehr selber schippen kann. Einen Räumdienst aus finanziellen Gründen ebenfalls nicht bezahlen kann.

Welche allgemeinen Aussagen sind hier im Vorfeld möglich?
Wenn ein bestimmtes Grundstück gefunden ist, wird selbstverständlich auf dem Amt selber nachgefragt.

Danke, mit Gruß
Tom



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.09.2011, 17:51

Auf Gemeindestraßen ist die Gemeinde für die Erhaltung zuständig, auf Landesstraßen und Bundesstraßen die Straßenmeistereien.

Für die Reinigung von Gehsteigen, die an Privatgrundstücke angrenzen, ist der Grundstücksbesitzer selber zuständig.
Der genaue Umfang von Räum- und Streupflichten ergibt sich aus den Straßengesetzen, z.B. StVO oder wenn die Pflichten auf die Anlieger übertragen worden sind, was aufgrund der knappen Gemeindebudgets gerade bei abgelegenen Grundstücken heutzutage oft vorkommt bzw. aus der Straßenwinterdienstordnung der jeweiligen Gemeinde.

In Vorarlberg haben die Eigentümer von verbauten Grundstücken soweit ihnen dies zumutbar ist, auf ihre Kosten dafür zu sorgen, dass die zu einer öffentlichen Straße gehörenden Gehsteige und Gehwege entlang des ganzen Grundstückes bei Schneeglätte und Glatteis bestreut sind, sog. Verkehrssicherungspflicht was im Schadensfall Schadenersatz bedeuten kann.

Hank 8) 8) 8) 8)

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