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Wem gehört der Grünstreifen vor meinem Haus ?
Verfasst: 23.09.2011, 15:47
von Urwi
Hallo,
ich wohne in einer Sackgasse, wo es keinen Gehsteig gibt. Nach meinem Verständnis beginnt mein Grundstück ab dem Straßenrand, Abgrenzung Straße Grundstück ist ein Randstein, wo ein kleiner Grünstreifen und dann mein Zaun angrenzt. Bisher war ich immer der Meinung, dass dieser Grünstreifen zu meinem Grundstück gehört. Vor einiger Zeit ist ein Gemeindebediensteter gekommen und hat gemeint, dass dieser Grünstreifen nicht mir gehöre, sondern der Gemeinde. Ich habe dann versucht, nach dem Plan, den ich beim Kauf des Grundstückes erhalten habe, festzustellen, wem dieser Grünstreifen gehört. Leider ist das nicht ersichtlich.
Wie kann ich feststellen, wem dieser Grünstreifen gehört bzw. hat sich die Gemeinde irgendwie das Recht auf diesen Grünstreifen erwirkt?
Danke
Urwi
Verfasst: 27.09.2011, 16:57
von Hank
Es gibt neben dem Grundbuch auch so was wie den Kataster am Bezirksgericht, wo genaue Pläne sowie Licht- und Luftbilder enthalten sind, um endgültige Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu erlangen.
Verfasst: 30.09.2011, 07:59
von Urwi
Hank hat geschrieben:Es gibt neben dem Grundbuch auch so was wie den Kataster am Bezirksgericht, wo genaue Pläne sowie Licht- und Luftbilder enthalten sind, um endgültige Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu erlangen.
Danke,
ich werde mich da einmal schlau machen!
MfG
Urwi
Verfasst: 15.10.2011, 11:54
von Urwi
Hank hat geschrieben:Es gibt neben dem Grundbuch auch so was wie den Kataster am Bezirksgericht, wo genaue Pläne sowie Licht- und Luftbilder enthalten sind, um endgültige Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu erlangen.
Also im Grundbuch steht nichts, was darauf hindeuten könnte, dass ich einen Grünstreifen abgetreten hätte und am Katasterauszug ist nichts zu sehen, das zwischen Straße und meinem Grundstück etwas ausgenommen wäre. Laut Plan schließt mein Grundstück direkt an die Straße an.
MfG
Urwi
Verfasst: 16.10.2011, 23:38
von Hank
...und jetzt wäre die Begründung bzw. Rechtsansicht/-grundlage der Gemeinde interessant, titellose Enteignung gibt's in einem Rechtsstaat nicht -
Der Gemeindebedienstete hat vielleicht nur gemeint und nicht gewusst, also muss man die Unterlagen vergleichen und zur Not auf Feststellung im Rahmen eines Verwaltungsverfahren begehren, vielleicht sogar ein Fall für den Volksanwalt oder doch ein Fall im Rahmen der privatwirtschaflichen Tätigkeiten der Gemeinde?
Zuerst jedenfalls die zuständige MA herausfinden und die Ermittlungen aufnehmen. Bin schon gespannt...
Hank,

Verfasst: 17.10.2011, 06:10
von Urwi
Hank hat geschrieben:...und jetzt wäre die Begründung bzw. Rechtsansicht/-grundlage der Gemeinde interessant, titellose Enteignung gibt's in einem Rechtsstaat nicht -
Der Gemeindebedienstete hat vielleicht nur gemeint und nicht gewusst, also muss man die Unterlagen vergleichen und zur Not auf Feststellung im Rahmen eines Verwaltungsverfahren begehren, vielleicht sogar ein Fall für den Volksanwalt oder doch ein Fall im Rahmen der privatwirtschaflichen Tätigkeiten der Gemeinde?
Zuerst jedenfalls die zuständige MA herausfinden und die Ermittlungen aufnehmen. Bin schon gespannt...
Hank,

Hallo Hank,
am Wochenende habe ich gehört, dass die Aussage "dies sei Gemeindegrund", so nicht gefallen sei. Vielmehr war angeblich die Rede von "öffentlichem Grund". Damit wären der Besitz ja klar mir zugeordnet. Für mich stellt sich daher jetzt die Frage, was ist "öffentlicher Grund" und welche Rechte und Pflichten bringt dieser mit sich.
Danke
Urwi
Verfasst: 20.10.2011, 23:31
von Hank
Ich tät' sagen, das bedeutet, dass das Eigentumsrecht durch öffentliche Nutzungsrechte für den sog. Gemeingebrauch wie ihn eine zweckmäßige Straßenbenützung nun einmal erfordert eingeschränkt worden ist, was an sich eine gesetzliche Grunddienstbarkeit darstellt, die man nicht untersagen kann, in manchen Fällen des öffentlichen Straßenbaus kann man auch per Gesetz enteignet werden.
Verfasst: 21.10.2011, 06:13
von Urwi
Hank hat geschrieben:Ich tät' sagen, das bedeutet, dass das Eigentumsrecht durch öffentliche Nutzungsrechte für den sog. Gemeingebrauch wie ihn eine zweckmäßige Straßenbenützung nun einmal erfordert eingeschränkt worden ist, was an sich eine gesetzliche Grunddienstbarkeit darstellt, die man nicht untersagen kann, in manchen Fällen des öffentlichen Straßenbaus kann man auch per Gesetz enteignet werden.
Hallo Hank,
Danke für die Antwort!
Kann die Gemeinde so etwas für den "Gemeingebrauch" übernehmen, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen?
MfG
Urwi
Verfasst: 24.10.2011, 21:22
von Hank
Hallo Urwi!
Die dafür erforderlich gewesenen Baumaßnahmen müssen ja irgendwann einmal durchgeführt worden sein - spätestens da muss der Grundstückseigentümer informiert werden - abgesehen davon funktionieren gesetzliche Servituten wie der Name schon andeutet auf der Basis von Gesetzen (Bundesstraßengesetz o.ä.), d.h. ohne Bescheid und Rechtsmittel geht da an sich gar nichts. Die österreichische Bürokratie kennt allerdings wie man weiß eine enorme Artenvielfalt...
Aber vielleicht wohnst du entweder noch nicht so lange in diesem Haus oder warst noch ein Kind als die Straße gebaut wurde.
Verfasst: 25.10.2011, 06:56
von Urwi
Hank hat geschrieben:Hallo Urwi!
Die dafür erforderlich gewesenen Baumaßnahmen müssen ja irgendwann einmal durchgeführt worden sein - spätestens da muss der Grundstückseigentümer informiert werden - abgesehen davon funktionieren gesetzliche Servituten wie der Name schon andeutet auf der Basis von Gesetzen (Bundesstraßengesetz o.ä.), d.h. ohne Bescheid und Rechtsmittel geht da an sich gar nichts. Die österreichische Bürokratie kennt allerdings wie man weiß eine enorme Artenvielfalt...
Aber vielleicht wohnst du entweder noch nicht so lange in diesem Haus oder warst noch ein Kind als die Straße gebaut wurde.
Hallo Hank,
ich wohne seit ca. 15 Jahren dort und habe das Grundstück selbst gekauft und dort ein Haus gebaut. Den Grünstreifen davor habe ich errichtet, da ich immer in der Meinung war und bin, dass dieser zu meinem Grundstück gehört. Ebenso wurde dieser Streifen von mir bepflanzt und gepflegt.
Ich habe alle Papiere durchgesehen, Bescheide studiert und es gibt nirgends einen Passus, der besagt, dass der Grünstreifen nicht mir gehört. Ich gehe davon aus, dass die Aussage, dass es sich um einen öffentlichen Grund handelt deshalb verwendet wurde, weil der Gemeinde etwas nicht passt und damit versucht wird, auf mich Druck auszuüben, in dem man mir ein schlechtes Gewissen (ist ja öffentlicher Grund!) anhängen will. Nach Deinen Antworten hier sehe ich dem einmal gelassen entgegen und werde abwarten, ob die Gemeindevertreter nochmals versuchen, mich unter Druck zu setzen und mir dann einmal offizielle Schriftstücke anfordern. Ansonsten sollen sie mir den Buckel runterrutschen
Danke
Urwi
Verfasst: 25.10.2011, 08:24
von MG
warum steht Ihr Zaun nicht am Strassenrand???
Verfasst: 27.10.2011, 07:08
von Urwi
MG hat geschrieben:warum steht Ihr Zaun nicht am Strassenrand???
Hallo,
lt. Baubescheid ist nur eine maximale Höhe vorgeschrieben, sonst heißt es "... so auszuführen, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird". Ansonsten sind keinerlei Einschränkungen usw ersichtlich. Offensichtlich habe ich mich beim Einrücken des Zauns an das Nachbargrundstück gehalten.
MfG
Urwi
Verfasst: 29.10.2011, 03:31
von Hank
...und damit genau das getan, was die Gemeinde von Ihnen will, automatischer Gehorsam sozusagen - braucht man nicht einmal einen Bescheid zu schicken