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Verordnung zur Gefahrenzonenplanung. unklare Formulierung
Verfasst: 23.09.2011, 11:17
von rstrass
In BGBl. Nr. 436/1976 (
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10010379) steht in §2 (1), dass das EINZUGSGEBIET eines Wildbaches Gegenstand der Darstellung im Gefahrenzonenplan ist.
In §6 a) steht, dass die Rote Zone jene Fläche ist, die durch WILDBÄCHE usw. gefährdet ist.
Wie wird nun eine potentielle Gefahrenzone, die von einem Bach der definitiv kein Wildbach ist, jedoch zum Einzugsgebiet eines weiter unten fließenden Wildbaches gehört, behandelt? Darf/muss hier eine rote Gefahrenzone auswiesen werden, wenn alle technischen Voraussetzungen zutreffen?

Verfasst: 27.09.2011, 16:35
von Hank
Wäre auch noch interessant, um was es Ihnen in der Angelegenheit geht...
So wie aus einem Schnupfen gleich einmal eine Lungenentzündung werden kann, kann ein stilles Rinnsal bei entsprechenden Niederschlägen zu einem Sturzbach werden.
Niemand will sich Fahrlässigkeit vorwerfen lassen und für Schäden einstehen müssen, die zuständigen Politiker und Behörden müssen hier sehr vorsichtig abwägen, denn viel zu viel Freiland, wo über Jahrhunderte niemal gebaut wurde, wurde in Bauland umgewandelt mit den weltweit bekannten Überflutungkatastrophen in Wohngebieten. Man erinnere sich nur an das Hochwasser in Ostösterreich im August 2002.
Naturgesetze stehen über den juristischen Gesetzen, oder?
Verfasst: 05.10.2011, 10:29
von rstrass
vielen Dank für Ihre Antwort!!
Es geht hier darum, dass auf meinem, von meinem verstorbenen Vater geerbten Baugrund ein kleines Bächchen fließt das im Bereich meines Baugrundes sogar verrohrt ist.
Nun soll hier plötzlich eine rote Gefahrenzone entstehen wonach dannach auf dem Baugrund dann nicht mehr gebaut werden darf.
Ich habe jahrelang Grundsteuer für meinen Baugrund bezahlt. Auch der Notar hat bei der Namensänderung im Grundbuch für relativ wenig Arbeit ordentlich abgecash.
Meine Familie lebt schon über 100 Jahre an diesem (sehr kleinen) Bach und es gab auch bei starken Regenfällen und Unwettern nie ein Problem.
Nun soll plötzlich mit einem Federstreich alles zunichte gemacht werden. Mir würde ein Schaden von über 100 000 Euro entstehen - der mir von niemanden abgegolten wird.
Der Bach wurde schon einmal (vor ca. 20 Jahren) vom Land Steiermark verbaut wobei auch die Wildbach und Lawinenverbauung Parteistellung hatte. Der Verbau wurde damals per Bescheid für in Ordnung befunden. Ich gehe doch davon aus, dass dies damals richtig gemacht wurde.
Die Wildbach und Lawinenverbauung lehnte ausserdem vor 2 Jahren die Bacherhaltung (ausbaggern von angeschwemmten Material) ab, da der Bach kein Wildbach sei (wurde vor ca. 150 Jahren künstlich angelegt). Nun soll er aber doch plötzlich wieder ein Wildbach sein. Das passt in meinem Augen nicht zusammen.
Im Gesetz steht in §6 dezidiert "Wildbach" und das ist er nicht. Ich weiß nicht, was ich da machen kann - ich hatte gar nicht gedacht dass so eine quasi-Enteignung ohne Entschädigung in Österreich überhaupt möglich ist.
Der Bach verursacht MÖGLCIHERWEISE einen Schaden (obwohl das noch NIE passiert ist), das Gesetz verursacht aber GANZ SICHER einen Schaden - einen Schaden welcher in dieser Höhe die Natur gar nie anrichten könnte.
Ich bin Physiker und mit Naturgesetzen vertraut. Wenn ich mir nicht selber sicher wäre, dass da nie etwas sein könnte (kann das auch mit Unwetterdaten der letzten 104 Jahre belegen), würde ich da nie bauen wollen.
Wenn andere mir mithilfe des Gesetzes immensen Schaden zufügen wollen, darf ich dieses Gesetz doch ganz genau hinterfragen um herauszufinden, ob es für mich denn überhaupt gilt.
Verfasst: 10.10.2011, 03:16
von Hank
Sie stellen am besten erneut ein Bebauungsansuchen und gegen den negativen Bescheid können Sie innerhalb der darin eingeräumten Frist Rechtsmittel bis zum Verwaltungsgerichtshof einlegen, siehe Rückseite des Bescheids.
Wahrscheinlich wird es dann um bauliche Maßnahmen und sonstige Auflagen gehen, die halt gewisse Kosten verursachen werden.
Man müsste sich den Fall an vorderster Front anschauen und die Begründungen im Bescheid genau beachten und mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat verhandeln sowie eventuell Gutachter beziehen.
Der österreichische Spruch "das haben wir immer so gemacht, da ist noch nie etwas passiert" spendet kaum Sicherheit.
Aber trotzdem nicht gleich verzagen, für was gibt es den Rechtsstaat?