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Anzeigepflicht bei Schenkungen

Verfasst: 17.09.2011, 07:42
von matrix1
Hallo,

"Befreit sind Erwerbe zwischen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von € 50.000 innerhalb eines Jahres."

Heißt das, dass z.B. eine Mutter ihren beiden Söhnen innerhalb eines Jahres beiden 50.000 Euro schenken darf, ohne es zu melden?

Liege ich da richtig?

Danke

Verfasst: 22.09.2011, 00:44
von Hank
Wie das aktuell steuerlich aussieht, muss ich jetzt im Moment passen, das ist Spezialgebiet für Steuerberater - bisher war es aber jedenfalls so, dass Schenkungen an Kinder nur bis zu einem Betrag von 2.200 Euro steuerfrei waren oder bis 7.300 Euro wenn es sich um eine Schenkung zur Wohnraumbeschaffung gehandelt hat.

Denke, dass solche Beträge, wenn sie auch nicht unter die Spekulationsfristen fallen, so doch als Sonstige Einkünfte oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Einkommenssteuererklärung aufzunehmen sind.

Juristisch klar ist dagegen, dass durch Schenkungen keine Gläubiger oder Unterhaltsempfänger verkürzt werden dürfen.

Hank 8) 8) 8)

Verfasst: 22.09.2011, 09:12
von MG
Nein, es gibt keine Schenk. u. ErbschSt mehr. Es ist auch keine Einkunftsart. Die Frage des ersten Posts ist mit JA zu beantworten.