Anzeigepflicht bei Schenkungen
Verfasst: 17.09.2011, 07:42
Hallo,
"Befreit sind Erwerbe zwischen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von € 50.000 innerhalb eines Jahres."
Heißt das, dass z.B. eine Mutter ihren beiden Söhnen innerhalb eines Jahres beiden 50.000 Euro schenken darf, ohne es zu melden?
Liege ich da richtig?
Danke
"Befreit sind Erwerbe zwischen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von € 50.000 innerhalb eines Jahres."
Heißt das, dass z.B. eine Mutter ihren beiden Söhnen innerhalb eines Jahres beiden 50.000 Euro schenken darf, ohne es zu melden?
Liege ich da richtig?
Danke