SCHMERZENSGELD BEI ÜBERFALL

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JUSLINE
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SCHMERZENSGELD BEI ÜBERFALL

Beitrag von JUSLINE » 04.11.2004, 19:31

Im Jänner 2004 wurde ich in Wien Favoriten vor meinem Wohnhaus um ca. 20:30 Uhr von 2 Ausländern brutal überfallen.

Sie hatten mir meine Handtasche entrissen und mit einem kräftigen Schlag ins Gesicht beide Schneidezähne ausgeschlagen.

Ich hatte ca. 2 Wochen lang schmerzen und eine geschwollene Backe und aufgesprungene Oberlippe.

Außerdem hatte ich nach diesem Vorfall Schlafstörungen und Angstzustände.

Leider haben sie die Täter nicht erwischt.

Habe ich trotzdem Anspruch auf Schmerzensgeld?




DorisMihokovic
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RE: SCHMERZENSGELD BEI ÜBERFALL

Beitrag von DorisMihokovic » 05.11.2004, 18:00

Solange der/die Taeter nicht ausgeforscht sind, haben Sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, da der/die Taeter dieses ggfs. bezahlen muessten.

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JUSLINE
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RE: SCHMERZENSGELD BEI ÜBERFALL

Beitrag von JUSLINE » 09.11.2004, 17:12

Ich glaube auch, wenn die Täter geschnappt werden, sieht`s schlecht aus...Was will man von jemandem holen, der Handtaschen stehlen muss?



MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


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