Schmerzensgeld
Verfasst: 12.09.2011, 21:05
Gibt es eigentlich eine Verjährung wenn es um Tatbestände und Schmerzensgeld geht?
Ein Beispiel: Person 1 bekommt von Person 2 eine ins Gesicht geknallt. Die Folge: Tagelange Kopfschmerzen und Schwindelanfälle.
Person 1 lässt sich ärztlich begutachten und geht mit dem Befund zur Polizei und erstattet Anzeige gegen Person 2.
Es kommt allerdings nur zu einem außergerichtlichen Tatausgleich, bei dem Person 2 alles abstreitet und bei Person 1 von den anderen versucht wird alles zu verharmlosen und auszureden.
Letztendlich bekommt Person 1 nur € 100.- 'Schmerzensgeld'.
Das Ganze war im Jahre 2008.
Könnte man in so einem Fall rein theoretisch nochmal was fordern an Schmerzensgeld, da es Person 1 viel zu wenig erschien? Oder ist es schon viel zu lange her?
Es handelt sich dabei auch nicht um eine Einzeltat von Person 2 gegenüber Person 1, sondern war die Jahre zuvor fast an der Tagesordnung...
Ein Beispiel: Person 1 bekommt von Person 2 eine ins Gesicht geknallt. Die Folge: Tagelange Kopfschmerzen und Schwindelanfälle.
Person 1 lässt sich ärztlich begutachten und geht mit dem Befund zur Polizei und erstattet Anzeige gegen Person 2.
Es kommt allerdings nur zu einem außergerichtlichen Tatausgleich, bei dem Person 2 alles abstreitet und bei Person 1 von den anderen versucht wird alles zu verharmlosen und auszureden.
Letztendlich bekommt Person 1 nur € 100.- 'Schmerzensgeld'.
Das Ganze war im Jahre 2008.
Könnte man in so einem Fall rein theoretisch nochmal was fordern an Schmerzensgeld, da es Person 1 viel zu wenig erschien? Oder ist es schon viel zu lange her?
Es handelt sich dabei auch nicht um eine Einzeltat von Person 2 gegenüber Person 1, sondern war die Jahre zuvor fast an der Tagesordnung...