per gesetz festgelegter notenschlüssel in der schule?
Verfasst: 12.09.2011, 14:24
hallo!
meine cousine hat in englisch in der 3. klasse gymnasium 3 fünfer und 1 vierer geschrieben. jetzt habe ich mir die schularbeiten angeschaut und bin vom notenschlüssel ein bisschen überrascht. insgesamt waren bei jeder schularbeit 100 punkte zu erreichen. ein vierer wurde erst ab 60 punkten vergeben - also müssen mind. 60% richtig sein. bei mir waren es noch 50%. ich hab mir die leistungsbeurteilungsverordnung durchgelesen, aber nichts über einen festgelegten notenschlüssel gefunden.
gibt es da irgendwas? ich find nämlich 60% ziemlich hoch festgesetzt und einen fünfer mit 59 von 100 punkten sehr unfair... kann man da irgendwie berufung einlegen?
meine cousine hat in englisch in der 3. klasse gymnasium 3 fünfer und 1 vierer geschrieben. jetzt habe ich mir die schularbeiten angeschaut und bin vom notenschlüssel ein bisschen überrascht. insgesamt waren bei jeder schularbeit 100 punkte zu erreichen. ein vierer wurde erst ab 60 punkten vergeben - also müssen mind. 60% richtig sein. bei mir waren es noch 50%. ich hab mir die leistungsbeurteilungsverordnung durchgelesen, aber nichts über einen festgelegten notenschlüssel gefunden.
gibt es da irgendwas? ich find nämlich 60% ziemlich hoch festgesetzt und einen fünfer mit 59 von 100 punkten sehr unfair... kann man da irgendwie berufung einlegen?