per gesetz festgelegter notenschlüssel in der schule?

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cassandra1
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per gesetz festgelegter notenschlüssel in der schule?

Beitrag von cassandra1 » 12.09.2011, 14:24

hallo!
meine cousine hat in englisch in der 3. klasse gymnasium 3 fünfer und 1 vierer geschrieben. jetzt habe ich mir die schularbeiten angeschaut und bin vom notenschlüssel ein bisschen überrascht. insgesamt waren bei jeder schularbeit 100 punkte zu erreichen. ein vierer wurde erst ab 60 punkten vergeben - also müssen mind. 60% richtig sein. bei mir waren es noch 50%. ich hab mir die leistungsbeurteilungsverordnung durchgelesen, aber nichts über einen festgelegten notenschlüssel gefunden.
gibt es da irgendwas? ich find nämlich 60% ziemlich hoch festgesetzt und einen fünfer mit 59 von 100 punkten sehr unfair... kann man da irgendwie berufung einlegen?



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 17.09.2011, 05:21

Für die Leistungsbeurteilung kann es mM keine eisernen Regeln geben - jeder Schüler, jeder Klasse, jeder Lehrer ist anders. Schule und Bildung sind ja keine Sportveranstaltungen.

Man muss sich also den Einzelfall genau anschauen, was los war, was verlangt und versprochen wurde, wie die Vorbereitung war, welche persönlichen Umstände geherrscht haben. Mit Berufungen und Beschwerden tät ich erst kommen, wenn wirklich etwas auf dem Spiel steht - Aufstieg, Ausschluss, Matura usw.

Dass deine Cousine in Englisch aber recht schwach unterwegs ist würde sich auch mit der 50%-Quote kaum ändern, aber zum Trost - auch unsere Damen und Herren Politiker können abgesehen von wenigen Ausnahmen kaum Englisch, trotz der ganzen Verenglischung des Deutschen und obwohl es ja heißt "english is the easiest language to speak badly"...

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