Jugendherberge verschweigt Mängel und behält Kaution ein

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Domi
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Jugendherberge verschweigt Mängel und behält Kaution ein

Beitrag von Domi » 09.09.2011, 16:21

Hallo zusammen,

ich hatte vor etwa 5 Wochen in einer Jugendherberge eine Nacht gebucht. Bei der Ankunft musste ich meinen Führerschein als Kaution für den Zimmerschlüssel abgeben. Auf dem Zimmer merkte Ich, dass es ein gemischtes Zimmer war. Außerdem schloss mein Schlüssel bei 4 von 5 angeblich neuen Schließfächern auf. Selbst mit Ersatzschlüssel konnte das Problem nicht behoben werden. Dann bin ich gegangen und habe mir eine andere Unterkunft gesucht.

Bei der Abreise, habe ich vergessen den Führerschein einzufordern, er wurde mir auch nicht gegeben.
Der Preis für die Unterkunft wurde mir auch nicht erstattet(Ich hatte bei Ankunft bereits zahlen müssen).

Am Telefon haben Sie mir dann versprochen, dass sie mir den Führerschein schicken werden.

Nach mehreren Anrufen warte ich schon über 4 Wochen auf meinen Führerschein.

Da ich aus Deutschland komme, kenne ich mich mit dem Österreichischen Recht und den dortigen Instanzen weniger aus.

Was kann ich unternehmen???

Das Kautionsschutzgesetz sieht vor, dass eine Kaution schriftlich angefordert werden muss, und spätestens nach 4 Wochen zurückgegeben werden muss.

Gibt es sonst noch soetwas wie Verbraucherschutz wegen den schlechten Zimmern.

Ein neuer Führerschein würde mir Kosten von mind. 75 € verursachen.

Vielen Dank für euere Beiträge



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 12.09.2011, 01:14

Klingt eher nach einem organisatorischen Problem, da du selber auch vergesslich warst. War das überhaupt eine offizielle Jugendherberge?

Es gibt auf jeden Fall so etwas wie eine sog. Gastwirtehaftung, sei es, dass etwas gestohlen wird, sei es, dass eben Dokumente verschwinden.

Auch wenn die Beherbergung schief gelaufen ist, ist sorgfältige Verwahrung vertragliche Nebenpflicht und falls dir ein Schaden entsteht, ist der Verwahrer dafür haftbar, vor allem wenn er so fahrlässig handelt wie in diesem Fall - Ersatzführerscheinausstellung, Verwaltungsstrafen wegen führerscheinlosem Fahrens, Porto, Telefon...

Das Geld für das Zimmer muss die Herberge zurückerstatten, falls das Zimmer wirklich nicht den Vereinbarungen entsprochen hat.

Es läuft dir also nichts davon, halt alle Beweise sichern und auch noch etwas Geduld haben und Verhandlungsgeschick, juristische Schritte sind die ultima ratio - es kann ja wohl nicht so schwer sein, einen Lappen Papier in ein Kuvert zu stecken, oder?

Herbergsvater Hank 8) 8) 8) 8)

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