Bekannter zahlt die Möbel nicht

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Meltsch
Beiträge: 1
Registriert: 06.09.2011, 17:24

Bekannter zahlt die Möbel nicht

Beitrag von Meltsch » 06.09.2011, 17:33

Sehr geehrte Damen und Herren

Vielleicht können Sie mir weiter helfen. Im Internet finde ich leider nichts brauchbares. Es geht um folgendes:

Vor ca. einem Jahr habe ich einem Bekannten von mir meine Möbel verkauft. Es war eine Couch, ein Glastisch und eine Fernsehwand dabei. Er hat mich gebeten, da wir uns schon sehr lange kennen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ich stimmte dem zu. Leider habe ich nichts schriftlich gemacht, was normalerweise nicht meine Art ist. Aber ich dachte nicht, dass ich so enttäuscht werde. Jedenfalls habe ich erst einmal eine Zahlung von ihm bekommen und jetzt laufe ich ihm ständig nach. Das einzig schriftliche, dass ich mit ihm habe ist der E-Mail verkehr. Ich habe ihm die Kontodaten zugesandt, Treffen vorgeschlagen, aber er ist immer ausgewichen und hat bis jetzt auch noch nichts überwiesen. Es handelt sich noch um einen Restbetrag von 500 Euro.
Was kann ich in diesem Fall genau unternehmen? Ich bin wirklich angewiesen auf das Geld und ich weiß auch nicht einmal ob die Möbel noch in einem guten Zustand sind oder nicht da er mir nicht einmal Fotos zukommen lässt.

Ich wäre über jeden Rat sehr dankbar, denn vielleicht könnte man auf irgend eine Art und Weise rechtliche Schritte machen, bzw. ihm mitteilen, dass welche gemacht werden wenn er nicht bezahlt.

Ich bedanke mich bei allen im Voraus.

Liebe Grüße

M.S.



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 08.09.2011, 00:15

Schriftlich ist immer besser, weil leichter beweisbar, aber nicht Voraussetzung um zu seinem Recht bzw. seinem Geld zu kommen - mündliche Vereinbarungen gelten auch als Vertrag und vor allem haben die Möbel den Besitzer gewechselt, das können Sie beweisen und Ihr Freund kann nicht sagen, die Möbel waren ein Geschenk, denn das müsste ausdrücklich vereinbart worden sein, was wiederum er zu beweisen hätte. Das Gesetz geht immer von Entgeltlichkeit aus.

Sie können die Schriftlichkeit aber nachholen, in dem Sie ihm eine Rechnung schicken und die Gegenstände und den vereinbarten Preis festhalten. Wenn er dann nicht verhandlungs- und zahlungsbereit ist, können Sie ihm einen sog. "bedingten Zahlungsbefehl" vom Gericht verpassen lassen:

Sie gehen aufs Gericht, holen sich das Formular "Klage wegen Geldleistung" oder drucken es als pdf aus, füllen es aus und geben es bei der Einlaufstelle ab und wenn er nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt hat, gibt's entweder eine Verhandlung oder er wird exekutiert, wenn er auf den Gerichtsbrief nicht reagiert.

Sie können auch zum Amtstag (meistens am Dienstag Vormittag) aufs Bezirksgericht gehen und sich kostenlos beim Ausfüllen helfen lassen. Die Gerichtskosten betragen bei einem Streitwert von € 500,-- ca. 55,-- Euro und die kriegen Sie dann wieder zurück, wenn Sie obsiegen, was nicht unwahrscheinlich ist.

Bei solchen "Freunden" funktioniert diese Methode meistens prächtig - niemand mag gelbe RSb-Zettel im Postkastl haben...

Toi, toi, toi, Hank 8) 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: LouisLover und 23 Gäste