mein Vater ist auch nach der Scheidung meiner Eltern 2005 im Grundbuch eingetragen, nicht mehr als Eigentuemer, jedoch mit Wohnrecht auf Lebenszeit an der unteren, ehemaligen gemeinsamen ehelichen Wohnung im 2 Fam Haus. Vater lebt schon seit gut 20 Jahren im Ausland, und sagt er haette 2005 keine Scheidungsvereibarung diesbez. unterschrieben.
Ich habe gehoert, dass das Wohnrecht aber erlischt, wenn der Beguenstigte dieses mehr als 3 Jahre nicht in Anspruch genommen hat? Oder wurde es durch die Scheidung sowieso hinfaellig? Was ist richtig? Koennte mein Vater auf einmal wieder im Haus stehen, bzw. in der Wohnung der Ex-Frau, um sein Wohnrecht in Anspruch zu nehmen?
Danke, lg
schnuppe
erlischt Wohnrecht auf Lebenszeit?
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- Registriert: 05.09.2011, 14:53
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