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Zusammenlegung zweier Grundstücke

Verfasst: 30.08.2011, 19:45
von Romanproblem
Hallo!

Ich habe ein Problem bei dem mir leider schon mehrere Juristen nicht weiterhelfen konnten und hoffe nun hier auf einen Spezialisten zu treffen.

Mein Bruder und ich besitzen zusammen 2 aneinander-grenzende Grundstücke, wobei mein Bruder 1/8 des größeren und 1/16 des kleineren Grundstückes besitzt (der Rest der beiden Grundstücke befindet sich in meinem Besitz).

Auf Grund verschiedener Ereignisse würde ich nun gern die beiden Grundstücke zusammenlegen, womit mein Bruder auch einverstanden ist.

Mein Rechtsanwalt vermutete jedoch dass eine Zusammenlegung der zwei Grundstücke nur dann möglich ist wenn mein Bruder an beiden Grundstücken den gleichen anteil hätte (also entweder zweimal 1/8 oder zweimal 1/16)

Da mein Bruder seine Anteile auf keinen Fall verkaufen möchte würde diese Rechtslage ein ziemliches Problem für mich darstellen.

Wäre wirklich sehr dankbar wenn mir jemand die Rechtslage erläutern könnte (da mein Rechtsanwalt anscheinend nur Vermutungen aufstellen kann ;) )

Vielen Dank im Voraus

mfg
Romanproblem

Verfasst: 31.08.2011, 14:00
von MG
Da Sie von Anteilen sprechen, gehe ich davon aus, dass es sich um zwei verschieden Einlagezahlen (Liegenschaften) handelt.

(Wenns wirklich zwei Grundstücke (man nennt das landläufig auch "Parzellen") beträfe, dann könnten Sie daran nicht Anteile habenund das würde auch nicht funktionieren.)

Ausrechnen würde ich das so, dass Sie von den Quadratmetern der beiden Liegenschaften ausgehen, sich anhand der Anteile die anteiligen quM ausrechnen und das dann auf die Gesamtfläche der vereinigten Liegenschaften umlegen und sich beide dort mit diesen Anteilen eintragen lassen.

Juristisch ist das also ohne weiteres lösbar , aber den Grund dafür zu erfahren, wäre nicht uninteressant (Fläche? Bebauung?)

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Verfasst: 03.09.2011, 09:46
von Romanproblem
Erstmals vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Der Grund für die Zusammenlegung ist ein nicht "ganz" nach der herrschenden Bauordnung errichtetes Haus ;)

Es hat sich nun jedoch überraschendesweise eine andere Lösung ergeben wodurch die Zusammenlegung wieder obsolet ist.

Wie dem auch sei, nochmals vielen Dank für die Antwort.

mfg
Romanproblem