Steuernachzahlung trotz Einkommen unter 11000€?
Verfasst: 30.08.2011, 18:34
Hallo!
Ich bin Laie im Bezug auf das österreichische Steuerrecht und bräuchte Eure Hilfe!
Ich habe bis Ende Juni 2010 in Österreich gewohnt und war als Studentin eingeschrieben.
Bis zu meinem Umzug nach Deutschland hatte ich 2010 lediglich Einkommen aus ausländischen Kapitalerträgen (liegen in D, KESt wurde nicht bezahlt) und aus einer Abfertigung (Beschäftigung hat schon 2009 geendet).
D.h. mein Einkommen 2010 lag weit unter der Grenze von 11000€, trotzdem muss ich laut Steuerbescheid Steuern für meine Einkünfte aus den ausländischen Kapitalerträgen nachzahlen, außerdem bekomme ich die Steuern, die mir bei Auszahlung der Abfertigung abgezogen wurden nicht zurück.
Auf der Homepage der AK Tirol steht, dass die Steuer auf die Abfertigung bei einem so geringen Einkommen zurückgezahlt werden müsste.
Und auch die Nachzahlung für meine Kapitalerträge sehe ich nicht ganz ein, da ich bei diesem geringen Einkommen ja auch die KESt für inländische Anlagen zurückfordern könnte.
Kann mir jemand sagen wie sich das steuerrechtlich verhält und ob ich evtl. Einspruch gegen den Bescheid einlegen sollte?
Im Voraus schon mal Vielen Dank!
Grüße, Andrea
Ich bin Laie im Bezug auf das österreichische Steuerrecht und bräuchte Eure Hilfe!
Ich habe bis Ende Juni 2010 in Österreich gewohnt und war als Studentin eingeschrieben.
Bis zu meinem Umzug nach Deutschland hatte ich 2010 lediglich Einkommen aus ausländischen Kapitalerträgen (liegen in D, KESt wurde nicht bezahlt) und aus einer Abfertigung (Beschäftigung hat schon 2009 geendet).
D.h. mein Einkommen 2010 lag weit unter der Grenze von 11000€, trotzdem muss ich laut Steuerbescheid Steuern für meine Einkünfte aus den ausländischen Kapitalerträgen nachzahlen, außerdem bekomme ich die Steuern, die mir bei Auszahlung der Abfertigung abgezogen wurden nicht zurück.
Auf der Homepage der AK Tirol steht, dass die Steuer auf die Abfertigung bei einem so geringen Einkommen zurückgezahlt werden müsste.
Und auch die Nachzahlung für meine Kapitalerträge sehe ich nicht ganz ein, da ich bei diesem geringen Einkommen ja auch die KESt für inländische Anlagen zurückfordern könnte.
Kann mir jemand sagen wie sich das steuerrechtlich verhält und ob ich evtl. Einspruch gegen den Bescheid einlegen sollte?
Im Voraus schon mal Vielen Dank!
Grüße, Andrea