Hallo,
habe eine Wohnung gekauft. Die Balkontüre ist in sehr schlechtem Zustand. Auf meine Anfrage bezüglich Reparatur hat mir die Hausverwaltung mitgeteilt, dass es in diesem Objekt üblich ist, dass sich jeder Eigentümer selbst darum kümmert (=auch selbst bezahlt).
Meiner Meinung nach ist ja laut Gesetz die Eigentümergemeinschaft dafür verantwortlich.
Meine Frage: Kann die Eigentümergemeinschaft beschließen dass diese Pflicht auf jeden Eigentümer übergeht?
Wenn ja, welche Mehrheit ist hier notwendig?
BESTEN Dank für die Unterstützung!
jo
Beschluss Fenstertausch nicht durch Eigentümergemeinschaft
Zur Abänderung der Erhaltungspflichten oder eines vom Gesetz abweichenden Verteilungsschlüssels ist eine gültige Vereinbarung sämtlicher Miteigentümer erforderlich.
Nach dem Gesetz wäre die Gemeinschaft für die ERhaltung der Balkontüre zuständig (Bei Kasten - Doppeltüren nur für die äußere Türe).
Man soll ihnen bekannt geben, wann und wie die entsprechende Vereinbarung der Miteigentümer getroffen wurde.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Nach dem Gesetz wäre die Gemeinschaft für die ERhaltung der Balkontüre zuständig (Bei Kasten - Doppeltüren nur für die äußere Türe).
Man soll ihnen bekannt geben, wann und wie die entsprechende Vereinbarung der Miteigentümer getroffen wurde.
mfG
RA Michael Gruner
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