Hallo hätte eine frage zu einen kaufvertrag.
Habe ein Motorrad verkauft ohne gültige Plakette.
Weiters habe ich denn Käufer auf diverse mägel hingewissen.(es gibt hierfür Zeugen):
Desweiteren hat er eine Probefahrt gemacht.(auch hierfür gibt es zeugen).
Und ich habe ihm einen Preisnachlass gewährt.
Das alles als Privatperson. Jetzt habe ich einen schrieb bekommen das das Motorrad magelhaft ist und es daher nur mehr den halben Kaufpreis wert währe.(Kaufpreis 3000 euro da ich einen Preisnachlass gegeben habe)
Die darin genahnten mängel sind genau die auf die er vorher hingewiesen wurde.
meine frage daher:
muss ich das motorrad zurücknehmen obwohl ich in vorher auf diese mängel hingewiesen habe bzw.gilt diese regelung mit dem halben Kaufpreis nur für verschwiegene mängel?
was kann ich in diesen fall machen?
Motorrad Kaufvertrag
Der "Schrieb" meint wahrscheinlich "Verkürzung um die Hälfte", d.h. der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder das zu viel bezahlt Geld zurückverlangen.
Beide wollten ein gutes Geschäft machen, eh klar - also am besten sachlich und möglichst offen und ehrlich auf den Käufer eingehen und eine Lösung finden - von welchen Mängeln hast du gewusst und nichts gesagt und wo war beim Käufer Wunschdenken, selektive Wahrnehmung im Spiel?
Und dann heißt es abwägen - ist der Käufer aus dem Bekanntenkreis bzw. aus der gleichen Stadt/Gemeinde, will man jahrelang "böses Blut" und üble Nachredereien, die einem dann das Alltagsleben schwer machen, inkauf nehmen? Kannst ihm ja z.B. bei Ersatzteilen und Reparatur behilflich sein!
Das Motorrad musst du an sich erst zurücknehmen, wenn es ein Gerichtsurteil dazu gibt und das dauert viele Monate, kostet Zeit, Nerven und jenes Geld, das du eigentlich verdienen wolltest und der Käufer sich sparen wollte - und vor allem: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" lautet ein alter Juristenspruch...
All the best - Hank
Beide wollten ein gutes Geschäft machen, eh klar - also am besten sachlich und möglichst offen und ehrlich auf den Käufer eingehen und eine Lösung finden - von welchen Mängeln hast du gewusst und nichts gesagt und wo war beim Käufer Wunschdenken, selektive Wahrnehmung im Spiel?
Und dann heißt es abwägen - ist der Käufer aus dem Bekanntenkreis bzw. aus der gleichen Stadt/Gemeinde, will man jahrelang "böses Blut" und üble Nachredereien, die einem dann das Alltagsleben schwer machen, inkauf nehmen? Kannst ihm ja z.B. bei Ersatzteilen und Reparatur behilflich sein!
Das Motorrad musst du an sich erst zurücknehmen, wenn es ein Gerichtsurteil dazu gibt und das dauert viele Monate, kostet Zeit, Nerven und jenes Geld, das du eigentlich verdienen wolltest und der Käufer sich sparen wollte - und vor allem: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" lautet ein alter Juristenspruch...
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Hallo Hank
danke hank für die antwort genau damit meinte ich verkürzung auf die hälfte der kläger ist kein bekannter und wohnt auch nicht in meiner nähe die mängel die er mir vorwirft sind ein abgefahrener reifen ein defekter blinker defekte kette fehlender reflektor bremsflüssigkeit gehört erneuert und maske bugspitz und auspuff sind nicht eingetragen abe sind aber vorhanden.
meiner meinung nach sind das sowieso alles dinge die er bei besitz eines A führerscheins wissen muss.
meiner meinung nach sind das sowieso alles dinge die er bei besitz eines A führerscheins wissen muss.
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Egal welcher Mangel oder ob Verkürzung um die Hälfte oder was immer - bei Gericht geht es immer darum, dass man es beweisen muss bzw. dass es einem nachgewiesen wird!!
Die Beweislast obliegt in deinem Fall dem Kläger und möglicherweise braucht er dazu ein Gutachten, was wieder kostet und dann braucht sich der Richter trotzdem nicht dran zu halten.
Klage oder nicht - Nervkram ist bis jetzt schon genug für alle Beteiligten entstanden, oder?
Hank
Die Beweislast obliegt in deinem Fall dem Kläger und möglicherweise braucht er dazu ein Gutachten, was wieder kostet und dann braucht sich der Richter trotzdem nicht dran zu halten.
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