Seite 1 von 1

Unmittelbare Bundesverwaltung

Verfasst: 29.08.2011, 19:50
von Swissair72
Hallo

ich suche eine Beschreibung und ein Beispiel für den Begriff "unmittelbare Bundesverwaltung". Leider finde ich nirgends einen Hinweis?

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Verfasst: 29.08.2011, 20:14
von Officer01
Artikel 10 und 11 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)


Unmittelbare Bundesverwaltung:
Die Vollziehung der Bundesverwaltung erfolgt durch eigene Bundesbehörden in allen Instanzen.

Zum Beispiel beim Finanzrecht: 1. Instanz = Finanzamt, 2. Instanz = Unabhängiger Finanzsenat und 3. Instanz = Bundesministerium für Finanzen


Mittelbare Bundesverwaltung:
Vollziehung der Bundesverwaltung erfolgt durch Landesbehörden.

Zum Beispiel beim Verkehrsrecht: 1. Instanz = Bezirkshauptmannschaft, 2. Instanz = Unabhängiger Verwaltungssenat