Berufungsverfahren in Finanzverfahren
Verfasst: 27.08.2011, 20:59
Hallo, treffen die folgenden Aussagen zu oder sind Sie falsch
1. Der unabhängige Finanzsenat entscheidet in 2. Instanz über eine Berufung; gegen diese Entscheidung gibt es noch di Möglichkeit der Berufung an den Bundesminister für Finanzen als Behörde.
2. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VFGH) in Finanzsachen können vor dem Europäischen Gerichtshof bekämpft werden.
3. Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in Finanzsachen können vor dem Europäischen Gerichtshof bekämpft werden.
Könnt Ihr mir da weiterhelfen?
1. Der unabhängige Finanzsenat entscheidet in 2. Instanz über eine Berufung; gegen diese Entscheidung gibt es noch di Möglichkeit der Berufung an den Bundesminister für Finanzen als Behörde.
2. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VFGH) in Finanzsachen können vor dem Europäischen Gerichtshof bekämpft werden.
3. Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in Finanzsachen können vor dem Europäischen Gerichtshof bekämpft werden.
Könnt Ihr mir da weiterhelfen?