Umsatzsteuerbefreiung für Verein

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Hallvard
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Umsatzsteuerbefreiung für Verein

Beitrag von Hallvard » 24.08.2011, 20:43

Hallo,

ich plane mit meinem Verein ein Musikfestival. Da der Verein auch Rechnungen ausstellt muss ja auf der Rechnung ein Vermerk stehen, dass dieser Umsatzsteuerbefreit ist.

Kann mit jemand den genauen Wortlaut nennen den man anführen muss?

Vielen Dank im Voraus.



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 24.08.2011, 22:23

Ihre Geschäfts- und Vertragspartner wissen wohl hoffentlich mit wem sie es zu tun haben - nämlich mit einem unecht steuerbefreiten Verein, der keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf und keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Viele Rechnungen werden Sie als gemeinnütziger Verein eh' nicht auszustellen brauchen, außer an Sponsoren vielleicht, und die wiederum werden mit der Werbung und der gewinnmindernden Verbuchung selbiger zufrieden sein.

Manche Vereine stellen trotzdem zur Aufbesserung der Vereinskasse die USt in Rechnung, ohne sie abzuführen, was in einem gewissen Rahmen als "österreichische Lösung" durchgehen könnte...

Jedenfalls keine USt in Rechnung zu stellen ist Vermerk genug - Bürokratie haben wir schon genug, oder?

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

isidoro
Beiträge: 89
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Kleinunternehmerregelung

Beitrag von isidoro » 26.08.2011, 18:27

Wenn der Verein im Rahmen einer Musikveranstaltung Rechnungen ausstellt wird grundsätzlich zu prüfen sein, ob die gewerblichen Umsätze (dazu zählt ihre Veranstaltung wenn sie öffentlich zugänglich ist) im jeweiligen Kalenderjahr den Betrag von € 30.000,-- übersteigen. Bei jährlichen Gesamtumsätzen unter € 30.000,-- ist keine Umsatzsteuer zu verrechnen und es muss in der Rechnung ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung aufscheinen. z.B. folgender Hinweis - gemäß § 6 Abs.1 Zahl 27 keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung). Bei einer Überschreitung der Umsatzgrenze von € 30.000,-- ist beim Finanzamt eine Steuer Nr. zu beantragen. Die Umsatzsteuer abzüglich jeweils anfallenden Vorsteuer wäre dann an das Finanzamt abzuführen.

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