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Flächenwidmungsplan

Verfasst: 23.08.2011, 21:01
von gerry333
Hallo!

Ich habe ein sehr großes Problem und zwar wird bei uns in der Gemeinde in jeden Dorf der Flächenwidmungsplan geändert in fünf Dörfern ist es schon geschehen! In ca zwei Jahren ist auch mein Dorf dran und zwar will die Gemeinde unseren alten Ortskern der zur zeit auf Bauland-Agrargebiet gewidmet ist auf Wohngebiet ändern! Das Problem ist jetzt das ich in fünf Jahren die Landwirtschaft von meinen Eltern übernehme ich wohne jetzt auf den ehemaligen Hof von meinem Großvater der jetzt offiziell nicht als Landwirtschaft genutzt wird da der Betrieb auf das Grundstück meiner Eltern läuft! Also wird mein Grundstück in zwei Jahren auf Wohngebiet geändert ! Wenn ich dann die Landwirtschaft übernehme und ich Sonntags mit meinem Traktor auf meinen Grundstück umher fahre bekomme ich sicher eine Anzeige von meinen Nachbarn ich möchte dann in den vorhandenen Stallungen Ziegen halten kann sie aber nicht anmelden wenn das Grundstück auf Wohngebiet geändert ist! Nun meine frage was kann ich dagegen tun?

Verfasst: 23.08.2011, 22:25
von Berteel
Wird momentan eine Landwirtschaft betrieben?

Sprich mit deinen Eltern und Großvater über das Problem, vielleicht gibt es ne Lösung, damit schon vor der Umwidmung eine offizielle Landwirtschaft entsteht.

Verfasst: 24.08.2011, 18:02
von gerry333
Hallo!

Danke für den Vorschlag aber das Problem ist das die Landwirtschaft auf meine Mutter läuft und ihr noch fünf Jahre zur Pension fehlen erst dann kann sie die Landwirtschaft auf mich überschreiben!

Verfasst: 24.08.2011, 23:48
von Hank
Erstens - wie wäre es mit der Gemeinde als Baubehörde selber in Kontakt zu treten, was eben genau geplant ist und welche Änderungen zu erwarten sind?

Zweitens: Flächenumwidmung bedeutet Umwidmen der noch nicht bebauten Flächen bzw. wieder zu bebauenden Flächen, in dem Fall eben, dass Wohnungen gebaut werden sollen und nicht Bauernhöfe, was Geld in die klammen Gemeindekassen spülen sollte.

Bestehende Rechte können aus wichtigen Gründen sicher eingeschränkt werden, aber das ist eine Frage, die den Gemeinderat zu beschäftigen hat. Mit den Agrargemeinschaften usw. haben diese eh' schon genug am Hals in dieser Richtung...

Dann gibt es für derlei Streitigkeiten eine zuständige Schlichtungsstelle und in weiterer Folge das jeweilige Bundesland als Aufsichtsbehörde der Gemeinden, falls man auf keinen Zweig kommt, denn: Die Nachbarn haben im Sinne des Rechtsfriedens aufeinander Rücksicht zu nehmen, egal wie der Flächenwidmungsplan aussieht!

Hank 8) 8) 8) 8)