Umtausch von Sachen nach über 2 Jahren

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Ratlos2
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Registriert: 19.08.2011, 22:35

Umtausch von Sachen nach über 2 Jahren

Beitrag von Ratlos2 » 19.08.2011, 22:49

Guten Abend und Hallo!

Ich habe mir vor nicht ganz 2,5 Jahren einen nicht ganz so billigen CD-Player bei einem der großen Elktrohandelsketten gekauft. Ich lies mich beraten, da ich was ordentliches haben wollte. Auch habe ich Zubehör dazugekauft, welches ebenfalls nicht so billig war. N

un als das ganze angeschlossen war, funktionierten die Komponenten nicht wirklich miteinander und ich war nicht zufriden. Da die Geräte selbst zwar i.O. waren jedoch in Kombination nicht funktionierten habe ich diese einfach wieder in die Schachteln zurückgepackt. Es waren schon zwei Wochen vergangen und ich dachte, naja da würde sowieso nichts dabei rauskommen.

Dann ist halt Zeit vergangen, ich war auch berufsbedingt nicht hier. Nach einiger Zeit habe ich mit einem Freund über diese Sachen geredet und er hat mir empfohlen diese über das Softwareupdate der Herstellerseite zu aktualisieren. Habe es ein paar Mal versucht und da es nicht funktinierte, dann bleiben lassen.

Habe dann über diese Komponenten auf der Homepage des Herstellers recherchiert und gesehen, dass manche die sich diese Geräte gekauft haben ebenfalls von Problemen berichtet haben. So nun, hat der Hersteller aber angegeben, dass das Zubehör, welches da verkauft wurde gar nicht für den CD-Player gedacht ist.

Ich frage mich jetzt, obwohl ich weiß das schon viel Zeit vergangen ist, was ich eventuell machen könnte. Wenn es billige Geräte wären wäre es mir egal, aber da ich mir die teuersten Geräte gekauft habe und mich extra beraten lies damit auch nichts passiert bin ich sehr enttäuscht.

Kann mir vl. sagen, ob ich überhaupt noch was machen könnte?

Besten Dank!



tma30
Beiträge: 2
Registriert: 21.08.2011, 15:48

Beitrag von tma30 » 21.08.2011, 17:43

Hallo!

Sie haben mMn folgende Möglichkeiten:

1. Sie schildern Ihr Problem beim Verkäufer und verlangen einen Umtausch.

2. Sie können den Kaufvertrag binnen 3 Jahren wegen Irrtum anfechten. Die Anfechtung erfolgt gerichtlich mittels Klage. Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten! Die Rechtsanwaltskammer Wien bietet eine kostenlose Erstberatung an.

Ratlos2
Beiträge: 2
Registriert: 19.08.2011, 22:35

Beitrag von Ratlos2 » 22.08.2011, 22:19

Hallo!

Vielen Dank! Ich habe ehrlich gesagt nicht mehr mit einer Antwort gerechnet :)

Werde selbstverständlich erstmal den Verkäufer ansprechen (falls es den überhaupt noch gibt) und dann mal sehen was sich aus diesem Gespräch ergibt. Möchte da nicht zu viel Aufwand treiben müssen in Richtung Klage usw.

Wenn es sich um 0815-Geräte handeln würde, wäre es mir ja fast egal aber wenn ich mich schon für nicht ganz so billige Geräte entscheide und mich extra beraten lasse, erwarte ich zmd., dass diese Geräte auch miteinander funktionieren.

Nochmals vielen Dank!

Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 25.08.2011, 00:40

Die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren haben Sie jedenfalls versäumt - nachlässige Rechtsausübung von Ihrer Seite...

Nachschauen ob der Verkäufer irgendwelche sonstigen Marketingversprechen, z.B. Garantie, gemacht hat. Falsche Beratung ist an sich schadenersatzverdächtig (culpa in contrahendo).

Irrtumsanfechtung ist sicher ein Tip, aber immer auch vor allem eine Beweisfrage, nämlich in puncto Vertragsaufhebung - betrifft der Irrtum die Hauptsache oder die Nebensache? Wahrscheinlicher dürfte eine Vertragskorrektur sein, d.h. Sie müssten z.B. auch umständlichere oder gebrauchte Komponenten akzeptieren.

Der Kunde ist König - mit dem Hersteller selber reden, auch wenn's umständlich ist - die sind nämlich dankbar für Kunden-Hinweise und zeigen sich oft entsprechend erkenntlich. Nehmen Sie sich also wenigstens dieses Mal mehr Zeit!

Hank 8) 8) 8) 8)

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