Vereinsmitglieder bezahlen

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Hallvard
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Registriert: 19.08.2011, 15:06

Vereinsmitglieder bezahlen

Beitrag von Hallvard » 19.08.2011, 15:13

Hallo,

ich möchte mit einem Verein eine Musikveranstaltung organisieren. Wir verkaufen dort auch Getränke. Die Barleute sind Vereinsmitglieder werden jedoch für die Arbeit auch bezahlt.

Meine 1. Frage nun: Müssen diese Leute angmeldet werden?

Der 2. Punkt: Muss der Verein Abgaben leisten oder ist der bis zu 30.000-, komplett steuerbefreit?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten.



Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 19.08.2011, 19:28

Zu Punkt 1: JA

Für Vereinsveranstaltungen, Zeltfeste, etc. gibt es keine sozialversicherungsrechtlichen Ausnahmebestimmungen. Das heißt, dass sämtliche Personen, die (wenn auch nur tageweise und/oder ehrenamtlich) gegen Entlohnung (also wirtschaftlich abhängig) im Rahmen solcher Veranstaltungen beschäftigt werden, als Dienstnehmer vor Beginn ihrer Tätigkeit zur Sozialversicherung zu melden sind.

Kontrollen werden stichprobenartig oder auf Grund von Hinweisen von den Beamten der Finanzpolizei sowie den Prüfern der Sozialversicherung vorgenommen und bei Übertretung der Bestimmungen von der Behörde mit bis zu 2.180,00 € bestraft. Diese Kontrollen dienen in erster Linie dazu, dass Schwarzarbeit und Sozialbetrug verhindert werden.

Für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder, die freiwillig und unentgeltlich (also ohne Gegenleistung) bei einer Veranstaltung ihres Vereines mitarbeiten, besteht keine Sozialversicherungspflicht.

Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 25.08.2011, 00:50

Es kommt drauf an, ob es ein gemeinnütziger Verein ist oder nicht - diese nämlich können so etwas wie einen "unentbehrlichen Hilfsbetrieb" zur Finanzierung ihrer ideellen Zwecke betreiben. Eine Aufwandsentschädigung für die Barleute schadet dabei nicht.

In Österreich sind alle Unternehmer mit einem Jahresumsatz höher als 30.000 Euro umsatzsteuerpflichtig und daher auch vorsteuerabzugsberechtigt.

Alle darunter liegenden Umsätze sind auf Grund der Kleinunternehmerregelung steuerfrei, es sei denn der Kleinunternehmer optiert zur Umsatzsteuerpflicht.

Alle anderen Abgaben - Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen, AKM, Kriegsopferabgabe und diverse, von der jeweiligen Gemeinde abhängige Abgaben sind aber auch von einem gemeinnützigen Verein zu bezahlen.

Vereine können selbstverständlich auch einen Gewerbebetrieb, z.B. Gastronomiebetrieb führen, dann gilt die Gewerbeordnung, das HGB und die diversen Kollektivverträge, aber dann wäre so eine Anfrage hier im Forum wohl überflüssig, denn ein GF muss sowas wissen, oder?

Hank 8) 8) 8) 8)

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