Versicherungsrecht - Fall

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Andreas Fichtinger1
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Versicherungsrecht - Fall

Beitrag von Andreas Fichtinger1 » 04.08.2011, 11:57

Guten Tag,

ich habe Fragen zu folgendem Fall:

Herr X hat eine Gebäudeversicherung bei dem Versicherungsunternehmen Y.

Herr X beantragt den Einschluss einer Schwimmbadabdeckung.
Vers. Y bestätigt die Deckung per Mailverkehr.

Eine Anpassung der Polizze wird nicht durchgeführt, da der Vertrag einem alten System zugrunde liegt und der Versicherer den "Baustein" Schwimmbadabdeckung nur bei einem neuen Vertrag polizzieren kann.

Die Vers. Y macht keine Anstalten für die zusätzliche Deckung eine Prämie zu verrechnen.

Es vergehen 4 Jahre ein Schaden tritt ein (an der Abdeckung).

Die Vers. Y erklärt sich nach langem hin und her (Sie hatte anscheinend vergessen, dass Sie die Deckung bestätigt hat) den Schaden abzüglich der hypothetischen Prämie der letzten 4 Jahre zu bezahlen.

Herr X wendet ein, dass die Vers. Y für die zusätzliche Deckung nie eine Prämie verlangt hat.

Desweiteren fragt sich Herr X ob die Versicherung eine Prämienrückverrechnung die länger als 3 Jahre her ist verlangen kann (Verjährung).

Sind die Einwände des Herrn X berechtigt?
Kann die Versicherung Y nachträglich eine Prämie verlangen?

Aufgrund welcher Gesetze beziehen sich allfällige Argumentationen der beiden Parteien.


Ich wäre sehr erfreut wenn mir Jemand weiterhelfen könnte.


Mit freundlichen Grüßen,
Andreas



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.08.2011, 20:03

Die Versicherung hätte an sich ihr Recht auf die erhöhte/angepasste Prämieneinhebung bereits vor vier Jahren ausüben können, mM ist also ein Jahr Prämie bereits verjährt, siehe ABGB § 1478.

Man muss sich den Versicherungsvertrag und seine Bedingungen durchlesen und mit der Versicherung verhandeln wie der nachzuzahlende Betrag zu berechnen ist.

Man muss immer zwischen Schaden und Prämie abwägen - wie steigt man besser und vor allem schneller aus?

Außerdem haben die Versicherungen versierte Juristen - mit Gericht usw. rentiert es sich als einzelner Versicherungsnehmer meistens nicht vorzugehen, wenn überhaupt, androhen, die Versicherung zu wechseln...

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

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