Bauen / Nachbarmauer in OÖ
Verfasst: 29.07.2011, 14:18
Hallo
Haben mal eine Frage, wir haben vor 2 Jahren auf dem Nachbarsgrundstück war schon ein Zaun.
Wir mußten aufschütten da das Grundstück ein Gefälle um bis 3 meter hat. (Also vorne eben, und hinten 3 meter gefälle)
Nun baut (ein neuer, es wurde zwischenzeitlich verkauft) ein haus, es stellte sich raus, das die grundgrenze falsch war - der erste nachbar hatte einen falschen Grenzstein verwendet.
dh. es wird uns nun 3meter Grund am hinteren Ende "weggenommen"
Der neue nachbar will nun
* uns die Geometerkosten verrechnen, eventuell uach den Bauverzug.
* dann hat er uns angeboten eine stützmauer zu bauen, und wir sollen uns die kosten teilen - wenn nicht, dann sollen wir unsere Erde wieder weggeben.
Ich bin nun am überelgen, unsere Erde wieder abtragen zu lassen, und die Böschung zu versetzten.
Nun meine Hauptfrage :
Der Nachbar will ja auch aufschütten -> hinten sind es fast 3 meter was er aufschütten will
und auf diese Aufschüttung will er gleich eine Garage mit ca. 2,5m höhe an die Grundgrenze bauen.
Darf er das dann überhaupt noch?
Von wo wird das niveau genommen?
Wenn wir die erde abtragen, dann hätten wir auf unserer seite dann ja eine 2,5m (Garage) + 3m (Stütumauer) hohe mauer -> 5,5m
weiters will er über die gesamte länge eine 1.8m hohe sichtschutzwand bauen
am vorderen teil des grundstückes ist die 1.8m hoch, aber nach hinten, dort wo die garage ist, ist diese mauer ja dann auch 1,8+3 meter hoch -> darf er das?
Also von wo wird das niveau ermittelt wie hoch er bauen darf?
* von seiner aufgeschütteten seite?
* von unserer grundgrenze -> die dann ja abgetragen ist, auf das standard niveau?
* von unserer hauskante? (die ja aufgeschüttet ist?)
Das Gesprächsklima ist schon sehr sehr verschärft.
Auch ja das ganze findet in OÖ statt ...
danke auf Antworten
manfred
Haben mal eine Frage, wir haben vor 2 Jahren auf dem Nachbarsgrundstück war schon ein Zaun.
Wir mußten aufschütten da das Grundstück ein Gefälle um bis 3 meter hat. (Also vorne eben, und hinten 3 meter gefälle)
Nun baut (ein neuer, es wurde zwischenzeitlich verkauft) ein haus, es stellte sich raus, das die grundgrenze falsch war - der erste nachbar hatte einen falschen Grenzstein verwendet.
dh. es wird uns nun 3meter Grund am hinteren Ende "weggenommen"
Der neue nachbar will nun
* uns die Geometerkosten verrechnen, eventuell uach den Bauverzug.
* dann hat er uns angeboten eine stützmauer zu bauen, und wir sollen uns die kosten teilen - wenn nicht, dann sollen wir unsere Erde wieder weggeben.
Ich bin nun am überelgen, unsere Erde wieder abtragen zu lassen, und die Böschung zu versetzten.
Nun meine Hauptfrage :
Der Nachbar will ja auch aufschütten -> hinten sind es fast 3 meter was er aufschütten will
und auf diese Aufschüttung will er gleich eine Garage mit ca. 2,5m höhe an die Grundgrenze bauen.
Darf er das dann überhaupt noch?
Von wo wird das niveau genommen?
Wenn wir die erde abtragen, dann hätten wir auf unserer seite dann ja eine 2,5m (Garage) + 3m (Stütumauer) hohe mauer -> 5,5m
weiters will er über die gesamte länge eine 1.8m hohe sichtschutzwand bauen
am vorderen teil des grundstückes ist die 1.8m hoch, aber nach hinten, dort wo die garage ist, ist diese mauer ja dann auch 1,8+3 meter hoch -> darf er das?
Also von wo wird das niveau ermittelt wie hoch er bauen darf?
* von seiner aufgeschütteten seite?
* von unserer grundgrenze -> die dann ja abgetragen ist, auf das standard niveau?
* von unserer hauskante? (die ja aufgeschüttet ist?)
Das Gesprächsklima ist schon sehr sehr verschärft.
Auch ja das ganze findet in OÖ statt ...
danke auf Antworten
manfred