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Bauen / Nachbarmauer in OÖ

Verfasst: 29.07.2011, 14:18
von sn00py1
Hallo

Haben mal eine Frage, wir haben vor 2 Jahren auf dem Nachbarsgrundstück war schon ein Zaun.
Wir mußten aufschütten da das Grundstück ein Gefälle um bis 3 meter hat. (Also vorne eben, und hinten 3 meter gefälle)

Nun baut (ein neuer, es wurde zwischenzeitlich verkauft) ein haus, es stellte sich raus, das die grundgrenze falsch war - der erste nachbar hatte einen falschen Grenzstein verwendet.

dh. es wird uns nun 3meter Grund am hinteren Ende "weggenommen"

Der neue nachbar will nun
* uns die Geometerkosten verrechnen, eventuell uach den Bauverzug.

* dann hat er uns angeboten eine stützmauer zu bauen, und wir sollen uns die kosten teilen - wenn nicht, dann sollen wir unsere Erde wieder weggeben.

Ich bin nun am überelgen, unsere Erde wieder abtragen zu lassen, und die Böschung zu versetzten.

Nun meine Hauptfrage :

Der Nachbar will ja auch aufschütten -> hinten sind es fast 3 meter was er aufschütten will
und auf diese Aufschüttung will er gleich eine Garage mit ca. 2,5m höhe an die Grundgrenze bauen.

Darf er das dann überhaupt noch?
Von wo wird das niveau genommen?
Wenn wir die erde abtragen, dann hätten wir auf unserer seite dann ja eine 2,5m (Garage) + 3m (Stütumauer) hohe mauer -> 5,5m

weiters will er über die gesamte länge eine 1.8m hohe sichtschutzwand bauen
am vorderen teil des grundstückes ist die 1.8m hoch, aber nach hinten, dort wo die garage ist, ist diese mauer ja dann auch 1,8+3 meter hoch -> darf er das?

Also von wo wird das niveau ermittelt wie hoch er bauen darf?
* von seiner aufgeschütteten seite?
* von unserer grundgrenze -> die dann ja abgetragen ist, auf das standard niveau?
* von unserer hauskante? (die ja aufgeschüttet ist?)

Das Gesprächsklima ist schon sehr sehr verschärft.

Auch ja das ganze findet in OÖ statt ...

danke auf Antworten

manfred

Verfasst: 29.07.2011, 15:34
von Hank
Es wird für so eine Sache wie eine Garage auf alle Fälle eine Baugenehmigung brauchen, d.h. die Gemeinde wird entscheiden was der Nachbar wie darf. Und dann kann man gegen den Baubescheid Einspruch erheben.

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer über sein Eigentum frei verfügen soweit die Rechte - in dem Fall des Nachbarn - nicht beeinträchtigt werden, die Nachbarn haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, bestimmte Nutzungsarten sind sowieso ohne besondere Rechtstitel unzulässig.

Muss man sich allerdings das Objekt (und die Akten) an vorderster Front anschauen und welche landesgesetzlichen Vorschriften usw. eventuell bestehen .

Bei Streitigkeiten gibt es erst einmal eine Schlichtungsstelle (Notariatskammer oder gemeindeeigene Stellen) bevor man vor Gericht ziehen darf .

Insgesamt eine sensible Sache, weil der Nachbar bleibt Nachbar - Diplomatie und Sachbezogenheit (ev. mit Sachverständigen) wären hier eine gute Übung.

Vielleicht rühren sich die wahren Baurechtsexperten zu diesem Fall hier zu Wort.


LiGrü Hank 8) 8) 8) 8)

Verfasst: 29.07.2011, 15:46
von sn00py1
J,a die Baugenehmigung hat er schon

nur da wußte niemand, das nun die Garage um 2 meter weiter bei uns herbei steht.

Und wenn wir nun die Erde abtragen werden, wir von der Böschung unten eine über 5 meter hohe mauer haben werden.

Ich werde natürlich am Monatg gleich mal auf die Gemeinde gehen, und da auch nachfragen, aber je mehr Infoquellen ich habe, desto besser kann ich handeln.

lg
manfread