Zufahrt von Gemeindeweg

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Martin List
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Zufahrt von Gemeindeweg

Beitrag von Martin List » 25.07.2011, 14:45

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich möchte über einen besteheden, nordwestseitigen Gemeindeweg auf mein Grundstück zu fahren. Leider möchte die Gemeinde dies verhindern und mich zwingen an einem neuen südwest gelegen "Privatweg auf Gemindegrund" zu zu fahren. Leider sind die Wege nur 5m und 4m breit also würde ich in diesem Fall, auch bei weitem aus holen in der Mitte meines Grundstückens an kommen. Bei in Betrachtnahme das ich dann noch mit einer Garage einen 5m Abstand zum Weg einhalten müßte würde von meiner schönen Südwestseite nicht viel übrig bleiben. Darum die Frage: Kann die Gemeinde mich ohnen Bebauungsplan und örtl. Bauforschrift aber mit einem Gemeinderatsbeschuss zwingen die von ihnen gewünschte Seite als Einfahrt zu benutzen?

(die Verkehrssicherheit würde in keinem der Beiden Fälle beeinträchtig da an der gegenüber liegenden Seite des bestehen Gemeindeweges über die gesamte Länge Einfahrten und Parkstreifen sind für des auch kein Problem ist von diesem Weg zu zu fahren)

Hoffenlich kann mir jemand helfen... :( :cry:



Hank
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Beitrag von Hank » 26.07.2011, 13:50

Man muss sich immer die Verhältnisse vor Ort und die Begründungen des Gemeinderates genau anschauen, außerdem kann so eine politische Entscheidung fast nie einen konkreten Einzelfall berücksichtigen.

Für sein persönliches Recht muss man sowieso immer eigens kämpfen - wo kein Kläger, da kein Richter, oder?

Die Gemeinde ist lediglich die erste Instanz in Bauangelegenheiten - deswegen gibt es ja den Rechtsstaat. Sie können daher im Verwaltungsverfahrensweg beim Land als Gemeindeaufsichtsbehörde den Bescheid der Gemeinde bekämpfen und im äußersten Fall bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen und vielleicht sind in der Zwischenzeit die versprochenen eigenen Verwaltungsgerichte in den Bundesländern eingerichtet, damit die Entscheidung nicht so lange dauert...

Außerdem muss auf so einem Bescheid an sich immer auch gleich eine Rechtsmittelbelehrung rückseitig draufstehen, meistens hat man 14 Tage Zeit Einspruch zu erheben.


Hank 8) 8) 8) 8) 8)

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