Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Verfasst: 25.07.2011, 12:28
Frage zu einer Zwangsersteigerung. Ich möchte bei einer Zwangsversteigerung eine Liegenschaft (land-forstwirtschl. gen. Liegenschaft) "ersteigern".
- Welche Lasten mussen vom Ersteher übernommem werden, wie z. b. reallasten, bzw öffentlichkeitsrechtliche lasten? bzw wie erkennt man diese als solche?
Lt. Grundbuchsauszug C Blatt sind 18 pfandrechte eingetragen, wobei der vorletzte! Gläubiger (eine marktgemeinde) die Zwangsversteigerung betreibende Partei ist. Ist dies nun eine öffentlichkeitsrechtliche Last bzw. was ist das Motiv das man als vorletzt gereihter eine versteigerung anstrebt? Das Pfandrecht wäre eigentlich nicht sehr hoch (ca. 80 Euro).
- Muss der Ersteher nur dieses Pfandrecht übernehmen oder auch die z.B. Anwaltskosten welche für die Abwicklung der Zwangsversteigerung seitens der Marktgemeinde beauftragt wurde?
- Wer bezahlt eigentlich die Kosten für die ger. Versteigerung?
herzlichen dank
- Welche Lasten mussen vom Ersteher übernommem werden, wie z. b. reallasten, bzw öffentlichkeitsrechtliche lasten? bzw wie erkennt man diese als solche?
Lt. Grundbuchsauszug C Blatt sind 18 pfandrechte eingetragen, wobei der vorletzte! Gläubiger (eine marktgemeinde) die Zwangsversteigerung betreibende Partei ist. Ist dies nun eine öffentlichkeitsrechtliche Last bzw. was ist das Motiv das man als vorletzt gereihter eine versteigerung anstrebt? Das Pfandrecht wäre eigentlich nicht sehr hoch (ca. 80 Euro).
- Muss der Ersteher nur dieses Pfandrecht übernehmen oder auch die z.B. Anwaltskosten welche für die Abwicklung der Zwangsversteigerung seitens der Marktgemeinde beauftragt wurde?
- Wer bezahlt eigentlich die Kosten für die ger. Versteigerung?
herzlichen dank