Frage zu einer Zwangsersteigerung. Ich möchte bei einer Zwangsversteigerung eine Liegenschaft (land-forstwirtschl. gen. Liegenschaft) "ersteigern".
- Welche Lasten mussen vom Ersteher übernommem werden, wie z. b. reallasten, bzw öffentlichkeitsrechtliche lasten? bzw wie erkennt man diese als solche?
Lt. Grundbuchsauszug C Blatt sind 18 pfandrechte eingetragen, wobei der vorletzte! Gläubiger (eine marktgemeinde) die Zwangsversteigerung betreibende Partei ist. Ist dies nun eine öffentlichkeitsrechtliche Last bzw. was ist das Motiv das man als vorletzt gereihter eine versteigerung anstrebt? Das Pfandrecht wäre eigentlich nicht sehr hoch (ca. 80 Euro).
- Muss der Ersteher nur dieses Pfandrecht übernehmen oder auch die z.B. Anwaltskosten welche für die Abwicklung der Zwangsversteigerung seitens der Marktgemeinde beauftragt wurde?
- Wer bezahlt eigentlich die Kosten für die ger. Versteigerung?
herzlichen dank
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
In der Bekanntmachung bzw. im Versteigerungsedikt ist der zuständige Rechtspfleger genannt bzw. kann man beim Versteigerungstermin selber seine Fragen dem Rechtspfleger stellen, auch wenn man sich dadurch als Laie zu erkennen gibt...
In der Regel wird das Objekt in der Zwangsversteigerung ohne grundbücherliche Belastungen erworben. In bestimmten Fällen können Belastungen jedoch bestehenbleiben. Dies bedeutet, als Ersteher müssen Sie diese Belastungen übernehmen und sich außerhalb des Versteigerungsverfahrens mit den Gläubigern auseinandersetzen.
Ich denke, der Gläubiger bleibt auf seinen Anwaltskosten sitzen, weil eine Zwangsversteigerung ja die letzte Möglichkeit für ihn ist, überhaupt noch zu einem Geld zu kommen.
Zahlen muss man als Ersteher sicher die Grunderwerbssteuer, Grundberichtigungsgebühr und die Gebühr für den Zuschlag.
Man erspart sich gerade durch die Versteigerung die notarielle Beglaubigung oder den Rechtsanwalt als Vertragserrichter, weil man ja direkt mit dem Gericht den Kaufvertrag schließt sozusagen.
Ich würde mir als jemand, der auch noch nie bei so einer Zwangsversteigerung dabei war, einmal so etwas vorher zur Übung nur als Zuschauer anschauen, damit man ein Gefühl für die Sache kriegt und so überhaupt erst Chancen für einen Zuschlag zu haben...
Hank

In der Regel wird das Objekt in der Zwangsversteigerung ohne grundbücherliche Belastungen erworben. In bestimmten Fällen können Belastungen jedoch bestehenbleiben. Dies bedeutet, als Ersteher müssen Sie diese Belastungen übernehmen und sich außerhalb des Versteigerungsverfahrens mit den Gläubigern auseinandersetzen.
Ich denke, der Gläubiger bleibt auf seinen Anwaltskosten sitzen, weil eine Zwangsversteigerung ja die letzte Möglichkeit für ihn ist, überhaupt noch zu einem Geld zu kommen.
Zahlen muss man als Ersteher sicher die Grunderwerbssteuer, Grundberichtigungsgebühr und die Gebühr für den Zuschlag.
Man erspart sich gerade durch die Versteigerung die notarielle Beglaubigung oder den Rechtsanwalt als Vertragserrichter, weil man ja direkt mit dem Gericht den Kaufvertrag schließt sozusagen.
Ich würde mir als jemand, der auch noch nie bei so einer Zwangsversteigerung dabei war, einmal so etwas vorher zur Übung nur als Zuschauer anschauen, damit man ein Gefühl für die Sache kriegt und so überhaupt erst Chancen für einen Zuschlag zu haben...
Hank




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