Gartenhütte

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JUSLINE
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Gartenhütte

Beitrag von JUSLINE » 26.10.2004, 14:54

Sehr geehrte Damen und Herren,



welche rechtlichen Einschränkungen gibt es für die Errichtung einer Gartenhütte.

Speziell interessiert mich,

- wie nahe die Hütte am Zaun des Nachbarn stehen darf

- wie das Dachwasser abgeleitet werden muss

- ob eine Einigung mit dem Nachbarn erfolgen muss

- welche Größenbeschränkung es für eine Hütte gibt

- ob für einen Unterstand, der nicht ganz verbaut ist die gleichen Vorschriften gelten.



Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kronberger




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JUSLINE
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RE: Gartenhütte

Beitrag von JUSLINE » 30.10.2004, 18:16

Hallo!



Als erstens möchte ich betonen, dass die Bauvorschirften in jedem Bundesland anders sind.



Für kleinere Hütten ist keine Baugenehmigung notwendig, für größere auf jeden Fall. Im Baumax-Katalog ist mir aufgefallen, dass je nach Größe ein entsprechender Hinweis angefügt ist.

Früher hörte ich einmal, dass ein betoniertes Fundament automatisch eien Baubewilligung verlangt. Deshalb stehen viele Geräteschuppen auf einer einfachen Reihen von Betonziegeln.



Zur Orientierung: In K ist ein Zubau bis 30 m2 und 3 m Höhe nicht bewilligungs-, aber meldepflichtig.



Auf jeden Fall empfehle ich den Gang zur Gemeinde = zuständige Baubehörde). Dort wissen sie genau, welche Vorschriften aktuell sind.



mfg jeannie






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