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bau

Verfasst: 24.07.2011, 21:12
von Oezkan eymur
Hallo

wer kann mir helfen ich möchte eine Werkstatt bauen in eine allgemeine wohngebiet in graz habe mich erkündigt bei der baupolizei. sie sagten ich darf keine werkstatt bauen die nachbarn haben keine probleme sagten sie. was steht im gesetz wer kann mir weiterhelfen

dankeee

Verfasst: 26.07.2011, 14:44
von Hank
Die Gemeinde ist oberste Baubehörde, d.h. die Gemeinde bzw. Gemeinderat bestimmt via Flächenwidmungsplan was wo gebaut bzw. nicht gebaut werden darf.

Sie können sich also mit dem Bürgermeister, den Gemeinderäten, auch von der Opposition unterhalten, vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit.

Sie können auch einen offiziellen Antrag stellen, dann werden Sie eben diesen negativen Bescheid erhalten und den können Sie aber dann beim Land Steiermark als oberste Entscheidungsbehörde in Bauangelegenheiten in einem Verwaltungsverfahren bekämpfen und wenn die auch "nein" sagen, können Sie noch beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen den Bescheid einlegen.

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

Verfasst: 28.07.2011, 22:55
von Oezkan eymur
danke für rasche antwort ich muss noch warten auf bescheid bekomme morgen