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Vereine

Verfasst: 22.07.2011, 13:06
von laird
---- Hat man als normales Vereinsmitglied das Recht, Rechnungen einzusehen?

lg
Laird

Verfasst: 22.07.2011, 13:33
von Hank
Muss man in den Vereinsstatuten nachschauen, welche Rechte man als ordentliches Mitglied hat und wie man vorzugehen hat.

Vereine

Verfasst: 22.07.2011, 13:36
von laird
Gibt es da kein übergeordnetes Gesetz? Kann der Verein einfach in seine Statuten schreiben, dass kein Mitglied Einsicht hat??

Verfasst: 22.07.2011, 13:47
von Hank
Es gibt ein Vereinsgesetz und jeder Verein, der sich neu gründet muss bei der Vereinspolizei seine Statuten vorlegen und wenn der Inhalt der Statuten korrekt ist gibt es einen Zulassungsbescheid.

In Österreich gibt es über 100.000 Vereine - jeder kann also nach seinem Gusto einen Verein gründen, Mitglieder aufnehmen oder nicht aufnehmen und im Rahmen der Gesetze tun und lassen was er will - man muss ja nicht Mitglied werden...

Hank 8) 8) 8) 8)

Verfasst: 22.07.2011, 14:00
von laird
Alles klar :? :D

Die Vereinsstatuten kann man sich jederzeit schicken lassen.. hoffe ich.

:wink:

Verfasst: 23.07.2011, 12:20
von Officer01
Die Vereinsstatuten kann man sich jederzeit schicken lassen.. hoffe ich.
Ja. Grundsätzlich ist das Leitungsorgan verpflichtet, die Statuten den Mitgliedern auf Verlangen auszuhändigen (§ 3 Abs. 3 VerG 2002). Kommt das Leitungsorgan dieser Verpflichtung nicht nach, so kann bei der Vereinsbehörde eine Auskunft über die Statuten gegen Kostenersatz erteilt werden (§ 17 Abs. 7 VerG 2002). Ebeso kann bei der Vereinsbehörde jederzeit ein Vereinsregisterauszug beantragt werden (§ 17 Abs. 1 VerG 2002).