Kilomtermanipulation

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Raimund Brandauer
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Kilomtermanipulation

Beitrag von Raimund Brandauer » 21.07.2011, 15:01

Guten Tag


Bei meinen bisherigen Recherchen bin ich leider auf keine Lösung meines Problemes gestossen. Ich hoffe daher, in diesem Forum die notwendige Unterstützung zu meinem Fall zu finden:

Ich habe privat vor 4 Wochen von einem Privaten einen Gebrauchtwagen gekauft.
2 Wochen später hat sich herausgestellt, daß der Kilometerstand lt. Tacho und Kaufvertrag bei weitem nicht mit dem des EDV-Systems des Autoherstellers übereinstimmt, also manipuliert bzw. „justiert“ wurde.
Damit konfrontiert, gibt der Verkäufer vor, von einer Manipulation nichts zu wissen.

Im Kaufvertrag wurde u.a. festgehalten:

1. Der Kilometerstand bei Übergabe
2. Die Bestätigung der Richtigkeit dieses Kilometerstandes
3. Der Ausschluß der Gewährleistung


Meine Fragen lauten nun:

1.)Gibt es bereits Gerichtsurteile für exakt diesen Sachverhalt, da laut Einschätzung der Autofahrerclubs bereits bei jedem 3. PKW eine Tachojustierung durchgeführt wird?

2. ) Reicht es tatsächlich aus, daß ein Verkäufer Unwissenheit vorgibt und damit bereits unangreifbar ist, sofern keine Beweise vorliegen? Die Manipulation kann ich nachweisen, nicht jedoch wann und von wem diese durchgeführt wurde.

3.)Was sollte ich in dieser Situation unternehmen?


Ich würde mich sehr über fachkundige Hinweise freuen.

Mfg
RB



Hank
Beiträge: 1453
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Beitrag von Hank » 21.07.2011, 16:30

"Würden Sie von diesem Herrn einen Gebrauchtwagen kaufen?" - die Gretchenfrage schlechthin wenn es um Menschenkenntnis geht.

Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtautos ist normal, nix wissen sowieso.

Wird also wieder einmal eine Beweisfrage sein, um dem Verkäufer zivilrechtlichen Betrug vorwerfen und den Vertrag rückgängig machen zu können .

Angesichts des allgemein üblichen Tachomanipulierens hätten Sie sich aber vor der Kaufvertragsunterzeichnung informieren müssen, Sie waren also gutgläubig bzw. fahrlässig.

Es handelt sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, also um Privatautonomie und Vertragsfreiheit, d.h. der Staat mischt sich hier kaum ein.

Ein geschickter Anwalt findet Ihnen sicher ein paar passende Urteile nicht nur vom OGH heraus, was aber wohl vom Wert des Streitgegenstandes abhängt.

Die Engländer sagen "Don't cry over spilled milk".

lg Hank 8) 8) 8) 8)

Raimund Brandauer
Beiträge: 5
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Beitrag von Raimund Brandauer » 22.07.2011, 09:09

Hallo Hank

Danke für Ihre Rückmeldung !

Bezüglich „gutgläubig und fahrlässig“:
Es stimmt wohl, daß ich nicht explizit nach einer Tacho-Justierung gefragt habe, jedoch wurde wie schon beschrieben, der Kilometerstand im Kaufvertrag festgehalten und zusätzlich die Richtigkeit des Kilometerstandes bestätigt.
Da der Kaufvertrag ein Mustervertrag eines Autofahrerclubs ist, bin ich davon ausgegangen, daß der Vertrag derart juristisch vollständig und richtig ausformuliert ist, daß kritische Themen, wie eben die Kilometerleistung, für mich als Käufer damit abgesichert sind.

Der Verkäufer hat in einem späteren Telefonat, als ich ihn zuvor bereits mit der Manipulation konfrontiert hatte, bestätigt, daß der Tacho getauscht wurde!? Diese Information hätte er, auf Anfrage, von seinem Mechaniker bekommen.
Ich überlege, ob eine Vertragsanfechtung wegen gemeinsamen Irrtums der richtige Weg wäre.
Es stellt sich die Frage, wie die Erfolgsaussichten sind für den Fall, daß der Verkäufer den Tachotausch vor Gericht bestätigt und für den Fall, daß er das nicht tut.

Kann ich mit einer derartigen Vertragsanfechtung eine Vertrags-Auflösung oder –Anpassung erreichen.


Nochmals vorab danke für eien Hinweis
Raimund

meierf
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Autokauf

Beitrag von meierf » 22.07.2011, 10:33

Hallo zusammen,

das klingt für mich nach einem Arglistig verschwiegenen Mangel bei dem wenn ich mich nicht irre bis zu 30 Jahre Rücktritt vom Kaufvertrag gelten. Genaues weiß ich aber nicht... :(

Ich habe da nen iteressanten Artikel gefunden, vielleicht hilft der Dir weiter?!? http://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall ... 01795.html

Vielleicht solltest Du das mal vom Anwalt prüfen lassen.

Ich hoffe ich konnte damit ein bisschen weiterhelfen?! :roll:

Gruß,
meierf

Raimund Brandauer
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Beitrag von Raimund Brandauer » 22.07.2011, 10:51

Hallo Meierf

Achtung: Dein Beispiel bezieht sich auf deutsches Recht. Es gibt aber Unterschiede zwischen der deutschen und der österreichischen Rechtslage.
So darf man z.B. in Österreich ganz legal den Tacho seines Autos auf einen beliebigen Wert justieren lassen. Man muß halt dann beim Verkauf darauf hinweisen. Wie oft wird auf diesen Hinweis wohl „vergessen“?

Auf arglistig verschwiegen kann ich mich leider nicht beziehen. Ich kann nur beweisen daß eine Manipulation durchgeführt wurde, aber ich kann nicht beweisen, daß diese von meinem Verkäufer gemacht oder veranlaßt wurde.
Es kann mit den vorliegenden Fakten auch nicht nachgewiesen werden, daß der Verkäufer davon gewußt hat oder gewußt haben müßte.

Trotzdem danke für Deine Info.

Gruß,
Raimund

Hank
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Beitrag von Hank » 22.07.2011, 12:32

Irrtumsanfechtung wird wenig Erfolgsaussichten haben, weil man sich als Gebrauchtwagenkäufer freiwillig dem Risiko des Irrtums, ähnlich wie beim Glücksspiel, aussetzt und nach allgemeiner Auffassung ist die Autobranche sowieso mit höchster Vorsicht zu genießen.

Ein Vertrag ist keine Versicherungspolizze! In einem Zivilprozess obliegt Ihnen außerdem die volle Beweislast! Es hängt weiters immer vom Streitwert ab, ob sich die Action und die Kosten für einen Prozess lohnen. Da muss man sich immer die ganzen Akten und das Auto usw. genau anschauen. Ein Internet-Forum kann nur Orientierung bieten.

Sie müssten jedenfalls dem Verkäufer eine Rechnung über den Ihrer Meinung nach zu viel bezahlten Betrag schicken und dann nach Nichtbezahlung ihn mit einem bedingten Zahlungsbefehl einklagen.

Sie hätten aber besser vor dem Kauf eben sorgfältiger sein sollen oder gleich zu einem gewerblichen Händler gehen sollen...

Sie haben eine Teilschuld zu tragen, die Gewährleistung wurde ausgeschlossen, am Gericht käme bestenfalls ein Vergleich heraus, d.h. 50:50 und Sie blieben auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen, außerdem hängt die Qualität eines Autos ganz sicher nicht allein vom Tachostand ab, oder?

LiGrü Hank 8) 8) 8) 8) 8)

Raimund Brandauer
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Beitrag von Raimund Brandauer » 22.07.2011, 12:50

Hallo Hank

Zum Thema Sorgfalt:
Nachdem das Ergebnis eines ca. 1,5 Stunden dauernden Ankaufstests bei einem Autofahrerklub hinsichtlich Zustand, Preis, Kilometer,…insgesamt OK war, war letztendlich für mich auch der Kauf OK.

Lg
Raimund

DG_0905
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Beitrag von DG_0905 » 24.08.2011, 08:16

:evil:

Guten Morgen,

mir ist vor mittlerweile 2 Monaten dasselbe passiert.

Es war ein Familienvater, der einen sehr seriösen Eindruck gemacht hat.

Ich habe das Auto 4 Tage gefahren, dann hatte es einen Schaden. In der Werkstatt sagen die zu mir, dass das Auto schon über 200.000 km gefahren ist, und nicht wie laut meinem Tacho 88.600 km. :o :o :o

Das war vielleicht ein Schock!
Natürlich hat der Verkäufer alles abgestritten. Nachdem wir mit Gericht etc. gedroht haben, nahm er den Wagen unrepariert zurück und erstattete mir den Kaufpreis - 500€ und ohne die ganzen Kosten, die mir entstanden sind (Werkstattaufenthalt, Anmeldebeitrag, Vignette, etc.) Insgesamt bin ich auf ca. 800€ sitzen geblieben.

Meine Frage nun, kann/soll ich noch Anzeige erstatten? Oder soll ich zuerst zu einem Anwalt gehen und mit ihm darüber reden?
Es ist halt so, dass das Auto Importiert wurde aus dem Ausland, und laut Typenschein war der Vorbesitzer eine Firma, die alle 30.000km das Service gemacht hat, bei der Servicewerkstatt. und danach kaufte diese gleiche werkstatt das Auto zurück, und der nächste Besitzer ist schon der Herr, von dem ich es gekauft habe.

Also eigentlich eindeutig wer es war?!

Was soll ich am besten tun?
Ich will auch verhindern, dass der das weiter macht, denn er Verkauft laufend so Autos, und das macht er schwarz, also er hat keine Firma im Hintergrund laufen. Also auch Steuerhinterziehung.

Ach ja, kurze Zeit nachdem er mir das Auto zurückgekauft hat, stand es wieder zum Verkauf im Internet!!!

Vielen Dank und schöne Grüße!

P.S. Was ist bei Ihnen herausgekommen, Herr Brandauer?

Raimund Brandauer
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Beitrag von Raimund Brandauer » 24.08.2011, 12:43

Hallo DG_0905

Ich habe die, zum Teil kostenlose, juristische Hilfe eines Autofahrerklubs in Anspruch genommen und eine außergerichtliche Einigung erreicht.
Das würde ich auch Ihnen empfehlen, bevor Sie weitere Schritte setzen.

Mfg
R.Brandauer

DG_0905
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Beitrag von DG_0905 » 24.08.2011, 13:18

Im Prinzip haben wir uns ja geeinigt, aussergerichtlich.

Wie gesagt, ich würde gerne meine Kosten erstattet bekommen, und ihm das Handwerk legen, denn er macht das in größerem Stil !

Hank
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Beitrag von Hank » 25.08.2011, 00:14

Erzählen Sie den Fall dem Gewerbeamt, sie können es auch mit einer (anonymen) Anzeige beim Finanzamt versuchen oder diesen Unhold via Presse oder FaceBook was ausrichten - es gibt keine härtere Strafe als Rufschädigung! Zivilgericht ist immer nur die zweitbeste Lösung.

Von privat zu privat sind solche Angelegenheiten mit einem noch dazu derart geringen Streitwert kaum durchzusetzen - die Gerichtskosten für € 800,- betragen ca. € 90,- + Anwalt und herauskommen tut im besten Fall ein Vergleich, weil es immer eine Beweisfrage ist.

Irrtumsanfechtung geht bei Gebrauchtwägen kaum durch, Betrug oder Täuschung ist sowieso immer schwer zu beweisen und wird bei einer Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft eher wieder zurückgelegt, außerdem weiß man nie wie sich der potentielle Prozessgegner verhalten wird, vielleicht hat er ja einen Spezialanwalt und eine gute Rechtsschutzversicherung...

Immer besser zu einem offiziellen Händler gehen - denn dann gilt für diesen das strenge HGB bzw. für Sie das günstige Konsumentenschutzgesetz.

Wie sagten die alten Germanen: Suche deinen Glauben dort wo du ihn gelassen hast!

Hank 8) 8) 8) 8)

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