Verurteilt oder nicht?
Verfasst: 20.07.2011, 17:33
Guten Tag!
Mich beschäftigen einige Fragen zu einer Anzeige (Diebstahl) und dem weiteren Verlauf bzw. dem Prozeß:
Ende Nov. 2009 wurden meiner Wohnungnachbarin (über 80 Jahre, schon relativ dement) von einer Trickdiebin, die sich über einige Wochen hin ihr Vertrauen erschlichen hatte, in der Wohnung einige Sparbücher entwendet (in Summe 3000 EURO) die die Täterin dann auch kurz danach behob (da hatte meine Nachbarin den Diebstahl noch nicht bemerkt);
als sie mir dann 10 Tage später ihren Verdacht mitteilte, machten wir sofort Meldung bei der Bank (Geld war natürlich schon weg) und Anzeige bei der Polizei.
Durch eine relativ gute Personenbeschreibung meinerseits (sah die Täterin einige Male mit meiner Nachbarin, die sich noch erinnern konnte, wo diese Frau wohnte) gab es in deren Haus einen Lokalaugenschein (Täterin war angeblich zu dem Zeitpunkt im Ausland) und 3 Monate später eine Gegenüberstellung auf der Polizeidienststelle (Täterin erschien nicht).
Lt. Polizei sollte noch eine Nachvernehmung der Beklagten folgen, dann ging der Akt an die Staatsanwaltschaft, Rückfrage dort meinerseits im Sommer 2010: Es werde noch ein Handschrift-Gutachten erstellt (die Frau hatte ja die Losungsworte - die meine Nachbarin dummerweise natürlich in die Sparbücher geschrieben hatte - beim Abheben aufschreiben müssen, natürlich ein eklatanter Unterscheid zur Handschrift meiner Nachbarin). Die Beklagte erhielt dann angeblich eine Vorladung vors Gericht (sollte sie der immer noch nicht Folge leisten, werde sie zwangsweise vorgeführt).
Nun habe ich mich Anfang der Woche nach dem Stand des Vefahrens erkundigt, das sich schon endlos zieht und erhielt die Auskunft, es dürfen keine Informationen weitergegeben werden (seltsam, und zuvor schon)?
Mir scheint, das Ganze wurde stillschweigend ad acta gelegt, da meine alte Nachbarin seit etwa 1 Jahr besachwaltert und im Pflegeheim ist und das Ganze ja ungewöhnlich lange gedauert hat.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob es einen Prozeß bzw. eine Verurteilung gegeben hat?
Danke für Auskünfte,
Renate
Mich beschäftigen einige Fragen zu einer Anzeige (Diebstahl) und dem weiteren Verlauf bzw. dem Prozeß:
Ende Nov. 2009 wurden meiner Wohnungnachbarin (über 80 Jahre, schon relativ dement) von einer Trickdiebin, die sich über einige Wochen hin ihr Vertrauen erschlichen hatte, in der Wohnung einige Sparbücher entwendet (in Summe 3000 EURO) die die Täterin dann auch kurz danach behob (da hatte meine Nachbarin den Diebstahl noch nicht bemerkt);
als sie mir dann 10 Tage später ihren Verdacht mitteilte, machten wir sofort Meldung bei der Bank (Geld war natürlich schon weg) und Anzeige bei der Polizei.
Durch eine relativ gute Personenbeschreibung meinerseits (sah die Täterin einige Male mit meiner Nachbarin, die sich noch erinnern konnte, wo diese Frau wohnte) gab es in deren Haus einen Lokalaugenschein (Täterin war angeblich zu dem Zeitpunkt im Ausland) und 3 Monate später eine Gegenüberstellung auf der Polizeidienststelle (Täterin erschien nicht).
Lt. Polizei sollte noch eine Nachvernehmung der Beklagten folgen, dann ging der Akt an die Staatsanwaltschaft, Rückfrage dort meinerseits im Sommer 2010: Es werde noch ein Handschrift-Gutachten erstellt (die Frau hatte ja die Losungsworte - die meine Nachbarin dummerweise natürlich in die Sparbücher geschrieben hatte - beim Abheben aufschreiben müssen, natürlich ein eklatanter Unterscheid zur Handschrift meiner Nachbarin). Die Beklagte erhielt dann angeblich eine Vorladung vors Gericht (sollte sie der immer noch nicht Folge leisten, werde sie zwangsweise vorgeführt).
Nun habe ich mich Anfang der Woche nach dem Stand des Vefahrens erkundigt, das sich schon endlos zieht und erhielt die Auskunft, es dürfen keine Informationen weitergegeben werden (seltsam, und zuvor schon)?
Mir scheint, das Ganze wurde stillschweigend ad acta gelegt, da meine alte Nachbarin seit etwa 1 Jahr besachwaltert und im Pflegeheim ist und das Ganze ja ungewöhnlich lange gedauert hat.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob es einen Prozeß bzw. eine Verurteilung gegeben hat?
Danke für Auskünfte,
Renate
