Hallo,
kann mir jemand sagen, welche Rechte in Österreich die Miltärpolizei gegenüber Zivilisten hat? Bin ich weisungsgebunden, dürfen sie festnehmen?
Vielen Dank,
Max
Militärpolizei
RE: Militärpolizei
das kommt immer darauf an wo und weswegen. Grundsätzlich darf die Militärpolizei im Rahmen der militärischen Sicherheit und des Objektschutz Personen fetnehmen, die Personalien überprüfen usw. Dies muss allerdings alles in Hinblick auf militärische Sicherheit passieren.
Was allerdings jeder darf sind Anhaltungen gem. 86 Abs. 2 StPO:
Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, daß eine Person
eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar
vorher ausgeführt habe, oder daß nach ihr wegen einer solchen
Handlung gefahndet werde, so ist jedermann berechtigt, diese Person
auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die
Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Was allerdings jeder darf sind Anhaltungen gem. 86 Abs. 2 StPO:
Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, daß eine Person
eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar
vorher ausgeführt habe, oder daß nach ihr wegen einer solchen
Handlung gefahndet werde, so ist jedermann berechtigt, diese Person
auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die
Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
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