Militärpolizei

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Militärpolizei

Beitrag von JUSLINE » 25.10.2004, 17:42

Hallo,

kann mir jemand sagen, welche Rechte in Österreich die Miltärpolizei gegenüber Zivilisten hat? Bin ich weisungsgebunden, dürfen sie festnehmen?

Vielen Dank,

Max




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JUSLINE
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RE: Militärpolizei

Beitrag von JUSLINE » 28.10.2004, 12:02

das kommt immer darauf an wo und weswegen. Grundsätzlich darf die Militärpolizei im Rahmen der militärischen Sicherheit und des Objektschutz Personen fetnehmen, die Personalien überprüfen usw. Dies muss allerdings alles in Hinblick auf militärische Sicherheit passieren.

Was allerdings jeder darf sind Anhaltungen gem. 86 Abs. 2 StPO:



Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, daß eine Person

eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar

vorher ausgeführt habe, oder daß nach ihr wegen einer solchen

Handlung gefahndet werde, so ist jedermann berechtigt, diese Person

auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die

Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.





Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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