Patientenrechte: Verlassen der Klinik auf eigene Gefahr
Verfasst: 20.07.2011, 12:08
Wenn man nach mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt die Klinik gegen den Willen der Ärzte und nach Unterschreiben eines Revers verlässt - können die Ärzte das dann als Einleitung zum Suizid werten und dementsprechend durch vorgeschriebene gerichtliche Schritte die Einweisung des Patienten in die Psychiatrie veranlassen?
Der Patient hat bereits mehrmals gegen den Willen der Ärzte gehandelt und Behandlungen abgelehnt und gilt daher in der Klinik als "nicht kooperativ".
Der Patient hat bereits mehrmals gegen den Willen der Ärzte gehandelt und Behandlungen abgelehnt und gilt daher in der Klinik als "nicht kooperativ".