Wenn man nach mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt die Klinik gegen den Willen der Ärzte und nach Unterschreiben eines Revers verlässt - können die Ärzte das dann als Einleitung zum Suizid werten und dementsprechend durch vorgeschriebene gerichtliche Schritte die Einweisung des Patienten in die Psychiatrie veranlassen?
Der Patient hat bereits mehrmals gegen den Willen der Ärzte gehandelt und Behandlungen abgelehnt und gilt daher in der Klinik als "nicht kooperativ".
Patientenrechte: Verlassen der Klinik auf eigene Gefahr
Über ein juristisches Internetforum kann man doch keine Ferndiagnose über die Suizidgefahr eines unkooperativen Patienten abgeben...
Klar ist, wenn man sich auf einen Behandlungsvertrag einlässt, dass die Ärzte ihrer Pflicht und Verantwortung bis zum äußersten nachgehen können bzw. müssen, außerdem wird es auch davon abhängen, ob der Patient für sich und für andere eine Gefahr darstellt.
LiGrü Hank
Klar ist, wenn man sich auf einen Behandlungsvertrag einlässt, dass die Ärzte ihrer Pflicht und Verantwortung bis zum äußersten nachgehen können bzw. müssen, außerdem wird es auch davon abhängen, ob der Patient für sich und für andere eine Gefahr darstellt.
LiGrü Hank
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 216 Gäste